Verfahren gegen mutmaßliche Combat-18-Anführer vorläufig eingestellt
Veronique HänelProzess gegen rechtsextremistische Gruppe Combat 18 in Dortmund vorerst ausgesetzt - Verfahren gegen mutmaßliche Combat-18-Anführer vorläufig eingestellt
Ein deutsches Gericht hat das Verfahren gegen vier mutmaßliche Anführer der verbotenen rechtsextremen Gruppe Combat 18 vorläufig ausgesetzt. Die Aussetzung erfolgte nach einer Einigung zwischen Staatsanwaltschaft und Angeklagten. Jeder der vier Männer muss nun bis Mitte August 500 Euro an eine Kinderhilfsorganisation zahlen, um weitere juristische Schritte abzuwenden.
Die Festnahme der vier Beschuldigten erfolgte im April 2022 während einer bundesweiten Razzia gegen neonazistische Netzwerke. Insgesamt wurden bei der Aktion 17 mutmaßliche Mitglieder von Combat 18 Deutschland vorläufig festgenommen. Die Bundesanwaltschaft ging davon aus, dass die Gruppe mindestens bis zum Frühjahr 2022 aktiv blieb.
Einer der Angeklagten wird beschuldigt, die Führung übernommen und mindestens 14 geheime Treffen organisiert zu haben. Zwei weitere sollen Initiationsrituale für neue Mitglieder abgehalten haben. Dem vierten Mann wird vorgeworfen, rechtsextreme Rockkonzerte veranstaltet und Merchandise-Artikel mit Symbolen der Gruppe verkauft zu haben.
Das Landgericht Dortmund stimmte der Verfahrenseinstellung zu, da mit einer langen Prozessdauer zu rechnen gewesen wäre und eher Geldstrafen als Haftstrafen zu erwarten waren. Beide Seiten akzeptierten die Bedingungen, zu denen auch die Zahlung von 500 Euro an ein Kinderdorf gehört.
Falls die Angeklagten die Zahlungsfrist einhalten, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Die Entscheidung des Gerichts vermeidet zwar einen langwierigen Prozess, sieht aber dennoch eine finanzielle Sanktion vor. Das Ergebnis spiegelt in diesem Fall den juristischen Umgang mit rechtsextremistischen Strukturen wider.
