16 February 2026, 07:21

Psychogene Erblindung vor dem OVG: Kampf um Anerkennung als Behinderung

Ein Mann in einem Anzug sitzt in einem Stuhl und hält einen Stock, mit einem ernsten Gesichtsausdruck und konzentriertem Blick.

Psychogene Blindheit: Oberverwaltungsgericht prüft Anspruch - Psychogene Erblindung vor dem OVG: Kampf um Anerkennung als Behinderung

Eine Frau aus dem Kreis Steinfurt kämpft seit Jahren um Leistungen für Menschen mit Behinderung – aufgrund einer psychogenen Erblindung, einer Störung, bei der psychische Faktoren zu einem Sehverlust führen, ohne dass körperliche Schäden an den Augen vorliegen. Ihr Rechtsstreit erreicht nun das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen, wo am 27. Februar 2023 nach mehreren Verzögerungen ein Urteil erwartet wird.

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob ihr Zustand der gesetzlichen Definition von Blindheit in Deutschland entspricht, die in der Regel auf messbaren Sehbeeinträchtigungen beruht und nicht auf psychischen Ursachen.

Die Klägerin hatte zunächst finanzielle Unterstützung sowie einen Schwerbehindertenausweis beantragt, doch der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) lehnte ihre Anträge ab. Die Begründung war eindeutig: Psychogene Erblindung werde nach geltendem deutschen Recht nicht als Blindheit anerkannt, da die gesetzlichen Kriterien auf objektiver Sehschärfe basieren.

2018 focht sie die Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Münster an, doch das Gericht gab ihr nicht recht. Das Gericht erster Instanz ließ zudem offen, ob ihre Symptome tatsächlich bestehen, übertrieben dargestellt oder sogar vorgetäuscht werden. Durch die COVID-19-Pandemie verzögerten sich die Berufungsverfahren zusätzlich.

Ein Gutachter der Universität Tübingen untersuchte ihren Fall und stellte Widersprüche fest: Während die Klägerin von einem schweren Sehverlust berichtete, zeigten Tests fast normales Sehvermögen auf ihrem rechten Auge und eine starke Sehkraft auf dem linken. Diese Befunde standen im Widerspruch zu ihren subjektiven Schilderungen.

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Nun muss der 12. Senat des OVG entscheiden, ob psychogene Erblindung rechtlich mit herkömmlicher Blindheit gleichgesetzt werden kann. Die mündliche Verhandlung fand am 27. Februar 2023 statt, noch am selben Tag verkündete das Gericht sein Urteil. Vergleichbare rechtliche Entscheidungen aus anderen europäischen Ländern zu dieser Thematik sind in den verfügbaren Quellen nicht dokumentiert.

Die Richtersprüche werden darüber entscheiden, ob die Klägerin Anspruch auf Behindertenleistungen nach deutschem Recht hat. Falls das OVG gegen sie entscheidet, könnte der Fall Präzedenzcharakter für künftige Klagen bei psychogenen Erkrankungen erhalten. Die zentrale Frage bleibt, ob ein durch psychische Faktoren bedingter Sehverlust rechtlich als gleichwertig zu messbarer Erblindung anerkannt werden kann.