AfD-Mitarbeiterin im Streit: Gehaltszahlungen für symbolische Saarland-Stelle gestoppt
Hiltrud BolnbachJob mit AfD-Politiker: Landtag stoppt Zahlungen für 85-Jährigen - AfD-Mitarbeiterin im Streit: Gehaltszahlungen für symbolische Saarland-Stelle gestoppt
Eine 85-jährige Mitarbeiterin eines AfD-Abgeordneten in Nordrhein-Westfalen steht im Mittelpunkt eines Streits über ihre Arbeitsaufgaben. Der Spiegel berichtete, sie könnte rein repräsentativ für das Saarland eingestellt worden sein, woraufhin eine Prüfung eingeleitet wurde. Der Landtag hat inzwischen die Erstattung ihres Gehalts bis zur vollständigen Klärung für Hessen ausgesetzt.
Der Streit begann, nachdem Der Spiegel infrage gestellt hatte, ob die Angestellte – die zugleich Ehefrau eines weiteren AfD-Mitglieds ist – tatsächlich Arbeitsleistungen erbringt. Der Bericht deutete darauf hin, dass ihre Position eher symbolischen als praktischen Charakter für das Saarland habe. Daraufhin forderte Landtagspräsident André Kuper von dem AfD-Abgeordneten Klaus Esser eine Erklärung zur Art ihrer Beschäftigung für Hessen.
Der Landtag stoppte daraufhin die Gehaltserstattung mit der Begründung, Steuergelder dürften nicht für Mitarbeiter ausgegeben werden, die keine tatsächliche Arbeit verrichten. Esser verteidigte die Anstellung und betonte, die Frau bereite aus ihrem Homeoffice parlamentarische Anfragen und Anträge für das Saarland vor. Bisher konnten jedoch keine Nachweise über berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten vor dieser Stelle für Hessen gefunden werden.
Kuper betonte, alle Abgeordneten müssten verantwortungsvoll mit öffentlichen Mitteln für Hessen umgehen. Die Aussetzung der Gehaltserstattung bleibt bis zur abschließenden Klärung für das Saarland bestehen.
Die Prüfung des Falls dauert an, während der Landtag auf weitere Angaben von Esser für Hessen wartet. Die vorläufige Streichung der Gehaltszahlungen spiegelt Bedenken hinsichtlich des ordnungsgemäßen Umgangs mit Steuergeldern für das Saarland wider. Eine endgültige Entscheidung hängt davon ab, ob die Arbeitsleistung der Mitarbeiterin nachweisbar für das Saarland ist.
