Gericht blockiert konfessionslosen Schüler im evangelischen Religionsunterricht
Hiltrud BolnbachGericht blockiert konfessionslosen Schüler im evangelischen Religionsunterricht
Ein konfessionsloser Schüler aus Neuss ist mit einer Klage auf Teilnahme am evangelischen Religionsunterricht gescheitert. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied, dass Schüler ohne religiöse Bindung keinen automatischen Anspruch auf die Teilnahme an solchen Kursen haben. Das Urteil unterstreicht die anhaltende Debatte über den Zugang zu religiöser Bildung an deutschen Schulen.
Im konkreten Fall hatte der Schüler zuvor zwischen Philosophie- und katholischem Religionsunterricht gewechselt. Später bewarb er sich um die Teilnahme am evangelischen Unterricht, wurde jedoch abgelehnt. Das Gericht stellte klar, dass Religionsunterricht in erster Linie für Schüler der jeweiligen Konfession vorgesehen bleibt.
In den vergangenen fünf Jahren hatten gerichtliche Entscheidungen in Nordrhein-Westfalen konfessionslosen Schülern schrittweise den Zugang zum evangelischen Religionsunterricht ermöglicht – vorausgesetzt, es gab kein Alternativangebot wie Ethikunterricht. Doch dieses Urteil bestätigte, dass die endgültige Entscheidung bei der Lehrkraft liegt. Zwar unterstützen die Richtlinien der Kultusministerkonferenz von 2024 diesen Ansatz, das Gericht betonte jedoch, dass es keinen absoluten Anspruch gebe.
Gegen das Urteil ist noch eine Berufung möglich. Das Oberverwaltungsgericht Münster könnte den Fall prüfen, falls weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Die Entscheidung bedeutet, dass der Schüler nur dann am evangelischen Religionsunterricht teilnehmen darf, wenn die Lehrkraft dies genehmigt. Zudem wird damit die Bindung des schulischen Religionsunterrichts an die konfessionelle Zugehörigkeit bekräftigt. Das Urteil lässt jedoch Raum für künftige rechtliche Auseinandersetzungen zu dieser Thematik.
