BGH bestätigt Millionenzahlung: Deutsche Bank verliert Postbank-Streit nach 14 Jahren

Dimitri Eigenwillig
Dimitri Eigenwillig
2 Min.
Eine alte deutsche Banknote mit einer Vogeldarstellung und der Aufschrift "Deutsche Bank und Disconto-Gefellichaft Berlin".Dimitri Eigenwillig

BGH verwirft Deutsche Bank's Beschwerde im Postbank-Streit - BGH bestätigt Millionenzahlung: Deutsche Bank verliert Postbank-Streit nach 14 Jahren

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen langjährigen Rechtsstreit zwischen der Deutschen Bank und ehemaligen Aktionären der Postbank beendet. Im Mittelpunkt des Streits stand die Frage, ob das Übernahmeangebot der Bank aus dem Jahr 2010 fair war – die Kläger argumentierten, sie seien mit 32,25 Euro pro Aktie unterbezahlt worden.

Mit seinem endgültigen Urteil wies der BGH die Revision der Deutschen Bank zurück und bestätigte damit ein früheres Urteil zugunsten der Aktionäre.

Der Fall begann mit dem Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung der Deutschen Bank an der Postbank im Jahr 2010. Dreizehn ehemalige Aktionäre klagten später und behaupteten, die Bank hätte bereits 2008 ein Übernahmeangebot abgeben müssen, als sie angeblich die Kontrolle erlangt habe. Sie argumentierten, dass das angebotene Preis von 25 Euro pro Aktie weit unter dem damaligen Marktpreis von 57,25 Euro gelegen habe.

Das Oberlandesgericht Köln entschied zugunsten der Aktionäre und ordnete eine Entschädigung für die Differenz an. Die Deutsche Bank legte Revision ein, doch der BGH wies diese zurück und bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Die Bank hatte bereits Rückstellungen in Höhe von 112 Millionen Euro – inklusive Zinsen – für die Zahlung gebildet, wodurch die finanziellen Risiken aus dem Verfahren begrenzt wurden.

Zuvor hatte das Kölner Gericht eine weitere Revision zum BGH blockiert, eine Entscheidung, die nun vom höchsten Gericht bestätigt wurde. Da keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich sind, ist der jahrelange Streit um die Entschädigung damit endgültig abgeschlossen.

Die Deutsche Bank muss nun die vereinbarten 112 Millionen Euro zahlen, die bereits in ihren Rückstellungen berücksichtigt wurden. Das Urteil bestätigt die Forderung der Aktionäre, dass das Übernahmeangebot von 2010 ihre Anteile unterbewertet habe. Der Fall schafft einen Präzedenzfall für künftige Streitigkeiten über faire Entschädigungen bei Unternehmensübernahmen.

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