18 February 2026, 17:22

Evangelische Kirche Westfalen prüft Personalakten auf sexualisierte Gewalt

Eine Gruppe von Priestern geht einen roten Teppich in einer Kirche entlang, mit Menschen, die auf dem Boden vor ihnen und auf der rechten Seite stehen, und Fotorahmen an der Wand im Hintergrund.

Evangelische Kirche setzt pensionierte Polizisten ein, um in Personalakten zu suchen - Evangelische Kirche Westfalen prüft Personalakten auf sexualisierte Gewalt

Die Evangelische Kirche von Westfalen hat eine Untersuchung ihrer Personalakten eingeleitet, um mögliche Fälle sexualisierter Gewalt aufzudecken. Ehemalige Polizisten mit jahrzehntelanger Erfahrung werden die Prüfung leiten, die am 1. Februar 2023 begonnen hat.

Das Verfahren startete mit einem pensionierten Beamten, der die Akten aktueller Mitarbeiter sichtet. Ab dem 1. März wird ein zweiter Ermittler hinzukommen. Der Fokus auf aktive Beschäftigte soll verhindern, dass mögliche Fälle wegen Verjährung nicht mehr verfolgt werden können.

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Nach der Überprüfung der aktuellen Mitarbeiter widmet sich das Team den archivierten Unterlagen, darunter auch Akten ehemaliger Beschäftigter. Sämtliche Personalakten, die beim Landeskirchenamt vorliegen, werden geprüft. Werden Hinweise auf Fehlverhalten gefunden, leitet das Amt die Akten an die Stelle zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt (UVSS) zur weiteren Bearbeitung weiter.

Charlotte Nieße, die Beauftragte der Kirche für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt, wird künftige Landessynoden über den Fortschritt informieren. Bei bestätigten Fällen sind je nach Schwere arbeitsrechtliche Maßnahmen oder sogar Kündigungen möglich. Wie lange die Überprüfung dauern wird, ist noch unklar.

Die Evangelische Kirche von Westfalen ist eine von mindestens drei Landeskirchen in Deutschland – neben der Rheinischen Kirche und dem Kirchenkreis Essen –, die derzeit ähnliche Aktenprüfungen durchführen.

Die Untersuchung stellt einen Schritt dar, um frühere und aktuelle Verstöße innerhalb der Kirche aufzudecken. Eventuelle Erkenntnisse werden von der UVSS behandelt, wobei disziplinarische Konsequenzen im Einzelfall entschieden werden. Das Verfahren läuft so lange, bis alle relevanten Akten gesichtet sind.