18 February 2026, 02:59

Streit um teure Medikamente: Wer entscheidet bei hochbetagten Patienten?

Ein älterer Mann sitzt in einem Stuhl in einer Krankenhausumgebung, mit zwei maskierten und handschuhgetragenen Ärzten, die neben ihm stehen, scheint eine Impfung zu erhalten, mit einer Tafel auf der linken und Gegenständen auf einer Plattform auf der rechten Seite.

Streit um teure Medikamente: Wer entscheidet bei hochbetagten Patienten?

In Deutschland ist eine Debatte über den Einsatz teurer Medikamente bei hochbetagten Patienten entbrannt. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen der Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann, und der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck. Uneinig sind sie sich darüber, wer entscheiden sollte, ob kostspielige Behandlungen bei älteren Menschen gerechtfertigt sind.

Ausgelöst wurde die Kontroverse durch Streecks Äußerungen, in denen er Bedenken gegen die Verordnung hochpreisiger Arzneimittel für sehr alte Patientinnen und Patienten äußerte. Er forderte klarere Richtlinien für die ärztliche Selbstverwaltung und deutete an, dass nicht alle teuren Therapien für diese Altersgruppe sinnvoll seien.

Laumann konterte entschieden und wies Streecks Kritik zurück. Seine Position: Nicht Politiker, sondern medizinische Fachkräfte sollten darüber entscheiden, welche Medikamente verabreicht werden. Der Minister betont damit das Vertrauen in die ärztliche Einschätzung statt in politische Vorgaben.

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Der Schlagabtausch zeigt unterschiedliche Prioritäten im Gesundheitswesen auf. Während Streeck die finanziellen und ethischen Folgen hinterfragt, besteht Laumann darauf, solche Entscheidungen den medizinischen Expertinnen und Experten zu überlassen.

Bisher bleibt der Streit ungelöst, neue Regelungen wurden nicht verkündet. Ärztinnen und Ärzte in Deutschland bewerten weiterhin ohne zusätzliche politische Vorgaben, welche Behandlungen für ältere Patientinnen und Patienten infrage kommen. Die Debatte spiegelt grundsätzliche Fragen wider: Wie lassen sich Kosten, Nutzen und ärztliche Autonomie im Gesundheitswesen in Einklang bringen?