Café Lomo darf in Münster nun legal Straßenstände betreiben – mit strengen Auflagen
Dimitri EigenwilligCafé Lomo darf in Münster nun legal Straßenstände betreiben – mit strengen Auflagen
Das Café Lomo in Münster hat sich mit der Stadt auf eine Regelung für Straßenverkäufe in der Vorweihnachtszeit geeinigt. Die Vereinbarung ermöglicht es dem Café, sein Geschäft legal zu betreiben – unter strengen Auflagen zu Standort und Uhrzeit.
Um Störungen zu vermeiden, wird das Café zusätzlich Sicherheitspersonal einsetzen, das dafür sorgt, dass der Bereich frei bleibt.
Die Einigung erlaubt es Café Lomo, seine Waren bis zum Ende der Weihnachtsmärkte auf der Straße anzubieten. Unter der Woche darf bis 20 Uhr verkauft werden, an Wochenenden ist der Handel bis 21 Uhr erlaubt.
Allerdings muss das Café sicherstellen, dass seine Stände die Fußgängerzone zwischen Salzstraße und Syndikatplatz nicht blockieren. Ein Sicherheitsdienst wird die Fläche überwachen, um den freien Durchgang für Kunden und Besucher zu gewährleisten.
Öffentliche Unterlagen geben keine Auskunft darüber, wie Café Lomo in den Vorjahren Außenstände für den vorweihnachtlichen Verkauf genutzt hat.
Die getroffene Regelung ermöglicht es dem Café, seine saisonalen Straßenverkäufe ohne Verstöße gegen lokale Vorschriften durchzuführen. Die Sicherheitsvorkehrungen sollen die Begehbarkeit der Fußgängerzone sichern, während die vereinbarten Öffnungszeiten an den Fahrplan der Münsteraner Weihnachtsmärkte angepasst sind.
