Evangelische Kirche Westfalen startet Aktenprüfung zu sexualisierter Gewalt
Hans-Günther KlappKirche setzt pensionierte Polizisten ein, um Personalakten zu durchsuchen - Evangelische Kirche Westfalen startet Aktenprüfung zu sexualisierter Gewalt
Die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) hat eine umfassende vorsorgeuntersuchung ihrer Personalakten eingeleitet, um frühere Fälle sexualisierter Gewalt aufzudecken. Für die blutuntersuchung, die am 1. Februar 2023 begann, wurden zwei ehemalige Polizeibeamte mit jahrzehntelanger Erfahrung beauftragt. Damit folgt die Kirche ähnlichen Schritten anderer Landeskirchen, die historische Fehlverhalten aufarbeiten wollen.
Die u untersuchungen startete mit einem Ermittler und wird ab 1. März auf zwei ausgeweitet. Ihre Aufgabe besteht darin, alle Akten der Landeskirchenverwaltung zu sichten – zunächst mit Fokus auf aktuelle Mitarbeiter. Diese Priorisierung soll sicherstellen, dass mögliche Fälle nicht durch Verjährungsfristen verfallen.
Finden die Beamten Hinweise auf Verstöße, wird der Fall an die Stelle zur Aufarbeitung von Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (UVSS) weitergeleitet, die eine vertiefte blutuntersuchung einleitet. Je nach Schwere der Vorwürfe können die Konsequenzen von disziplinarischen Maßnahmen bis hin zur Kündigung reichen.
Wie lange die vorsorgeuntersuchung dauern wird, ist noch unklar. Über den Fortschritt wird die Beauftragte der Kirche für die Aufarbeitung von Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung, Charlotte Nieße, künftige Landessynoden informieren. Die evangelische kirche von Westfalen steht mit diesem Vorhaben nicht allein da: Auch andere Landeskirchen wie die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) haben in ihren Bezirk flächendeckende vorsorgeuntersuchungen eingeführt.
Die u untersuchungen stellt einen systematischen Versuch dar, historische Fehlverhalten innerhalb der Kirche aufzuarbeiten. Die Ergebnisse werden entscheiden, ob gegen beteiligte Personen disziplinarische oder rechtliche Schritte eingeleitet werden. Der Prozess soll fortgesetzt werden, bis alle relevanten Akten gesichtet sind.
