AfD-Einstufung als rechtsextrem: Warum das BfV jetzt zurückrudern muss
Hans-Günther KlappAfD gewinnt Eilverfahren gegen Einstufung als rechtsextrem - AfD-Einstufung als rechtsextrem: Warum das BfV jetzt zurückrudern muss
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sieht sich in seinen Bemühungen, die Alternative für Deutschland (AfD) als rechtsextreme Organisation einzustufen, mit rechtlichen Hürden konfrontiert. Eine aktuelle Gerichtsentscheidung hat die Behörde vorläufig daran gehindert, diese Einstufung endgültig vorzunehmen. Der Streit dreht sich um jahrelange, zunehmend schärfere Bewertungen des BfV, gegen die die AfD jeweils rechtlich vorgegangen ist.
Das BfV hatte die AfD erstmals 2021 als "Prüffall für Rechtsextremismus" eingestuft – eine Entscheidung, die das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Mai 2024 bestätigte. Bereits davor hatte die Behörde den radikalen Parteiflügel "Flügel" im März 2020 als "gesichert rechtsextrem" klassifiziert.
Im Mai 2025 ging das BfV einen Schritt weiter und stufte die gesamte AfD als "gesichert rechtsextrem" ein. Als Begründung führte die Behörde verfassungsfeindliche Positionen an, insbesondere gegen Migranten gerichtete Hetze sowie die Untergrabung demokratischer Grundsätze. Konkrete öffentliche Vorfälle wurden in den offiziellen Quellen jedoch nicht genannt.
Die AfD reichte umgehend Klage gegen diese neueste Einstufung ein. Daraufhin willigte das BfV ein, die Klassifizierung auszusetzen, bis das Verwaltungsgericht Köln ein Urteil fällt. Solange das Verfahren läuft, darf die Behörde die Einstufung als "gesichert extremistisch" nicht durchsetzen.
Die vorläufige Aussetzung durch das Gericht lässt den Status der AfD bis zu einer endgültigen Entscheidung in der Schwebe. Das BfV muss nun abwarten, bis das juristische Verfahren abgeschlossen ist, bevor es die Partei offiziell als extremistisch einordnen kann. Das Urteil wird zeigen, ob die Bewertung der Behörde Bestand hat oder überarbeitet werden muss.
