Zwei Sammelklagen gegen Amazon Prime: So holen Sie Ihr Geld zurück
Dimitri EigenwilligZwei Sammelklagen gegen Amazon Prime: So holen Sie Ihr Geld zurück
Klagemusterverfahren gegen Amazon Prime: So bekommen Sie Ihr Geld zurück
Teaser: Amazon Prime hat bei einigen Dienstleistungen die Preise erhöht – nun gibt es zwei Sammelklagen. Hier erfahren Sie, welche Amazon Prime-Kunden Anspruch auf Erstattung haben.
Amazon Prime sieht sich in Deutschland mit zwei getrennten Musterfeststellungsklagen wegen Änderungen an seinen Prime-Dienstleistungen konfrontiert. Die erste richtet sich gegen die Erhöhung der Mitgliedschaftsgebühren im Jahr 2022, die zweite zielt auf die zunehmende Werbung bei Prime Video ab. Beide Verfahren haben jüngst Fortschritte gemacht – bei einem können Verbraucher bereits jetzt ihre Ansprüche anmelden.
Die erste Klage wurde von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eingereicht. Im Mittelpunkt steht Amazons Entscheidung aus dem Jahr 2022, die Prime-Mitgliedschaftsgebühren ohne Zustimmung der Kunden zu erhöhen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärte diese Preiserhöhung später für rechtswidrig. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen reichte daraufhin am 5. Dezember 2025 eine Musterfeststellungsklage ein, um die Änderung anzufechten. Betroffene Kunden können sich jedoch noch nicht anschließen, da das Klagenregister noch nicht freigeschaltet ist.
Die zweite Klage geht auf die Verbraucherzentrale Sachsen zurück. Hier wird die wachsende Anzahl an Werbeeinschaltungen bei Prime Video beanstandet. Anders als im ersten Fall ist das Klagenregister für diese Sammelklage bereits aktiv. Kunden können sich kostenlos über die Website der Verbraucherzentrale Sachsen registrieren.
Sobald das Klagenregister für die Prime-Mitgliedschaftsklage geöffnet wird, können auch dort betroffene Nutzer der Sammelklage beitreten. Die Anmeldung erfolgt über ein offizielles Portal – ohne Gebühren.
Aktuell müssen Kunden, die von der Preiserhöhung der Prime-Mitgliedschaft betroffen sind, noch warten, bis das Klagenregister freigegeben wird. Wer sich über die Werbung bei Prime Video ärgert, kann seine Ansprüche bereits jetzt über das sächsische Portal geltend machen. Beide Klagen zielen darauf ab, Änderungen durch Amazon Prime zu korrigieren, die ohne direkte Zustimmung der Kunden vorgenommen wurden.
