Zoll gibt 20.000 beschlagnahmte Cannabissamen an niederländisches Unternehmen zurück
Hiltrud BolnbachZoll gibt 20.000 beschlagnahmte Cannabissamen an niederländisches Unternehmen zurück
Die Zollbehörden in Krefeld haben nach zweimonatigen Ermittlungen 20.000 Cannabissamen an ihren niederländischen Eigentümer zurückgegeben. Die Sendung im Wert von mehreren Zehntausend Euro war Anfang August in der Nähe der deutsch-niederländischen Grenze zunächst beschlagnahmt worden.
Die Samen wurden im Kreis Viersen sichergestellt, als sie aus den Niederlanden nach Deutschland gelangten. Verpackt in kleinen Tütchen in Kisten gehörten sie einem niederländischen Unternehmen, das auf den Handel mit Cannabissamen spezialisiert ist. Die Behörden leiteten gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft ein Verfahren ein, um ihren rechtlichen Status zu klären.
Nach deutschem Recht gelten Cannabissamen als Pflanzgut, dessen Einfuhr grundsätzlich erlaubt ist. Nach Bestätigung dieser Einstufung genehmigten die Behörden die Freigabe. Am 22. Oktober 2025 wurden die Samen an das Unternehmen zurückgegeben, womit die Ermittlungen abgeschlossen wurden.
Der Fall verdeutlicht die rechtliche Unterscheidung zwischen Cannabissamen und anderen kontrollierten Substanzen in Deutschland. Mit der Rückgabe der Samen kann das niederländische Unternehmen seinen Handel nun wieder aufnehmen. Gegen das Unternehmen werden keine weiteren rechtlichen Schritte erwartet.






