Zoll deckt in NRW illegale Beschäftigung und Lohnbetrug in Gastronomie auf
Hiltrud BolnbachZoll deckt in NRW illegale Beschäftigung und Lohnbetrug in Gastronomie auf
Im September fanden in ganz Europa grenzüberschreitende Kontrollen statt, um Menschenhandel und Arbeitsausbeutung zu bekämpfen. In Deutschland konzentrierte sich das Hauptzollamt Aachen auf Gastronomiebetriebe in Aachen, Euskirchen und Heinsberg. Die Aktion führte zu mehreren Ermittlungsverfahren und Strafanzeigen in der Region.
Zollbeamte überprüften während der Kontrolltage 13 Restaurants und Imbisse. Insgesamt wurden 56 Personen kontrolliert, davon wurden bei 20 die Identitäten überprüft. Die Kontrollen deckten mehrere Verstöße auf, die zu 17 Ermittlungsverfahren führten.
Sechs Fälle betrafen illegalen Aufenthalt, vier weitere die Beihilfe dazu. Fünf Betriebe wurden wegen Verstößen gegen den Mindestlohn beanstandet, und in drei Fällen gab es Vorwürfe wegen vorenthaltenen oder veruntreuten Lohns. Zwei weitere Ermittlungen richteten sich gegen unzureichende Arbeitszeiterfassung.
In Euskirchen erstattete die Polizei drei Strafanzeigen – zwei wegen illegalen Aufenthalts und eine wegen Beihilfe dazu. Zudem wurde eine gesuchte Person, gegen die ein Haftbefehl vorlag, den Behörden übergeben.
Die Aktion ist Teil einer europäischen Initiative zur Bekämpfung von Arbeitsausbeutung und zur Zerschlagung grenzüberschreitender krimineller Netzwerke. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Aachen beteiligt sich regelmäßig an diesen internationalen Kontrolltagen, um illegale Beschäftigung und Menschenhandel zu unterbinden.
Die Überprüfungen führten zu rechtlichen Schritten gegen mehrere Unternehmen und Einzelpersonen. Die Behörden überwachen weiterhin Gastronomiebetriebe im Rahmen der laufenden Bemühungen, Ausbeutung zu verhindern. Weitere Ermittlungen könnten folgen, sobald die Fälle im Justizsystem bearbeitet werden.






