Windpark siegt gegen Gleitschirmverein: Gericht lehnt Eilantrag ab
Hans-Günther KlappDrachenflieger scheitern mit Eilantrag gegen neue Windräder - Windpark siegt gegen Gleitschirmverein: Gericht lehnt Eilantrag ab
Drachensegler- und Gleitschirmclub in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Klage gegen Windpark
Ein Drachensegler- und Gleitschirmverein in Nordrhein-Westfalen ist mit dem Versuch gescheitert, den Bau eines nahegelegenen Windparks zu stoppen, nachdem ein Eilantrag abgelehnt wurde. Das Oberverwaltungsgericht Münster urteilte, dass die Windkraftanlagen keine existenzielle Bedrohung für den Betrieb des Vereins darstellen. Mit fast 800 Mitgliedern und rund 1.000 Starts pro Jahr hatte der Verein argumentiert, das Projekt berge erhebliche Sicherheitsrisiken.
Der Club hatte rechtliche Schritte eingeleitet und behauptet, der Windpark werde gefährliche Turbulenzen erzeugen und zu massiven Einschränkungen im Flugbetrieb zwingen. Er warnte davor, dass Flüge – insbesondere bei höheren Windgeschwindigkeiten – unsicher würden. Bereits jetzt sind Starts bei Windgeschwindigkeiten über 30 km/h untersagt, unabhängig von den geplanten Anlagen.
Das Gericht prüfte die Bedenken, fand jedoch keine Belege dafür, dass die Windräder über die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen hinaus gefährliche Bedingungen schaffen würden. Die Richter wiesen darauf hin, dass Flüge bei Windstärken unter 20 km/h wie gewohnt möglich blieben. Zudem urteilten sie, dass der Verein im Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei.
Der geplante Windpark liegt in einer ausgewiesenen Energiezone, wie sie im Regionalplan festgelegt ist. Da keine existenzielle Gefahr für den Verein nachgewiesen werden konnte, wies das Gericht die Klage ab. Die Entscheidung ebnet den Weg für die Umsetzung des Projekts ohne weitere rechtliche Verzögerungen.
Mit dem Urteil kann der Windpark nun wie geplant gebaut werden. Die Richter bestätigten, dass die bestehenden Sicherheitsregeln für Flüge weiterhin ausreichen. Der Verein, einer der aktivsten in der Region, muss sich nun an die Präsenz der Windkraftanlagen anpassen.






