Windpark-Sieg vor Gericht: Gleitschirmflieger müssen sich neuen Auflagen beugen
Hans-Günther KlappParagliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Windpark-Sieg vor Gericht: Gleitschirmflieger müssen sich neuen Auflagen beugen
Ein Gleitschirm- und Drachenseglerclub in Nordrhein-Westfalen hat seinen Rechtsstreit gegen ein Windkraftprojekt im Hochsauerlandkreis verloren. Der Verein argumentierte, dass die Windräder gefährliche Flugbedingungen schaffen und den Betrieb in der Nähe seines Startplatzes einschränken würden.
Im Mittelpunkt des Streits stand der geplante Trianel-Windpark mit zwölf Anlagen nahe Sundern. Der Startplatz des Clubs liegt etwa 550 Meter entfernt und verzeichnet jährlich rund tausend Flüge – damit zählt er zu den meistgenutzten in der Region.
Der Verein hatte einen Eilantrag eingereicht und die Turbinen als ernsthafte Sicherheitsgefahr bezeichnet. Doch das Oberverwaltungsgericht (OVG) wies die Klage ab. Die Richter urteilten, der Club sei im Planungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden, und Flüge seien bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h weiterhin sicher möglich.
Zudem sah das Gericht keine Belege dafür, dass das Projekt den Verein zur Schließung zwingen würde. Trotz der Einwände bleibt der Bau des Windparks auf Kurs; die Fertigstellung ist für Ende 2026 vorgesehen.
Das Urteil ebnet den Weg für das Windkraftprojekt, das künftig etwa 60.000 Haushalte mit Strom versorgen soll. Der Club muss sich nun an die neuen Auflagen anpassen, kann aber bei schwachem Wind weiterhin eingeschränkt fliegen. Weitere Windkraftvorhaben in der Region könnten künftig zu ähnlichen Konflikten führen.






