26 April 2026, 06:31

Volkstrauertag: Neue Meldepflicht für Gedenkveranstaltungen bis 9. November

Kriegerdenkmal in einer Stadtstraße umgeben von Kränzen, mit Menschen auf Bänken, Fahrzeugen, Verkehr und Laternenmasten, Bäumen, Gebäuden und Himmel im Hintergrund.

Volkstrauertag: Neue Meldepflicht für Gedenkveranstaltungen bis 9. November

Veranstalter öffentlicher Gedenkfeiern zum Volkstrauertag am 16. November müssen ihre Pläne nun vorab anmelden. Die Stadt hat als Stichtag für alle Einreichungen den 9. November festgelegt, um eine reibungslose Abstimmung mit den lokalen Behörden zu gewährleisten.

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Die neue Regelung betrifft sämtliche öffentlichen Gedenkveranstaltungen. Veranstalter sind verpflichtet, zentrale Angaben zu machen – darunter Namen der Verantwortlichen, Datum, Ort, Beginn und Zweck der Veranstaltung.

Die Anmeldung kann formlos per E-Mail an sicherheit-ordnung@ourwebsite erfolgen. Wer eine Zusammenkunft plant, muss die Informationen entweder an das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt oder an die Kreispolizeibehörde Hochsauerland übermitteln.

Die Behörden betonen, dass keine offiziellen Formulare erforderlich seien, alle relevanten Angaben müssten jedoch bis zum Ablauf der Frist vorliegen. Ziel des Anmeldeverfahrens ist es, den Behörden die Sicherung der öffentlichen Ordnung während des Volkstrauertags zu erleichtern. Veranstaltungen, die die Frist vom 9. November nicht einhalten, könnten keine Genehmigung für die geplante Durchführung erhalten. Veranstalter werden daher aufgefordert, ihre Daten zeitnah einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Quelle