22 January 2026, 03:17

Tempo-30-Zone kommt auf 300 Meter Hauptstraße in Niederkrüchten

Ein detaillierter alter Stadtplan von H├Âllentalbahn, Deutschland, mit Stra├čen, Geb├Ąuden und anderen Merkmalen, umgeben von einem schwarzen Rand.

Tempo-30-Zone kommt auf 300 Meter Hauptstraße in Niederkrüchten

300 Meter der Hauptstraße in Niederkrüchten erhalten bald Tempo-30-Zone

Ein 300 Meter langer Abschnitt der Hauptstraße in Niederkrüchten wird künftig mit einer reduzierten Geschwindigkeitsbegrenzung versehen. Die Änderung folgt einem offiziellen Antrag der Anwohner sowie einem Gesuch der örtlichen Gemeindeverwaltung. Nach Auswertung der Lärmbelastungsdaten haben die Behörden die Entscheidung nun bestätigt.

Bewohner entlang der Hauptstraße hatten zwischen der Heinrichsstraße und der Adam-Houx-Straße eine Begrenzung auf 30 km/h gefordert. Ihr Hauptanliegen galt den hohen Lärmpegeln, woraufhin die Gemeinde Niederkrüchten einen Antrag an den Kreis Viersen stellte.

Die Straße, die als Landesstraße (L 372) klassifiziert ist, untersteht der Verwaltung von Straßenbau NRW. Im Gegensatz zu herkömmlichen Temporegelungen war für diese Anpassung kein Nachweis einer akuten Gefahrenlage erforderlich, da in dem Bereich bereits ein Fußgängerüberweg existiert. Stattdessen stützte sich die Entscheidung auf akustische Gutachten und Lärmmessungen. Straßenbau NRW hatte zuvor signalisiert, die Senkung der Geschwindigkeitsbegrenzung vorläufig zu unterstützen – vorausgesetzt, die Lärmanalysen bestätigten die Notwendigkeit. Mit der nun erteilten Zustimmung des Kreises Viersen wird die Behörde in den kommenden Wochen die erforderlichen Änderungen umsetzen. In einem weiteren Schritt plant die Gemeinde zudem, auf der nahegelegenen Mönchengladbacher Straße einen gemeinsamen Weg für Fußgänger und Radfahrer einzurichten.

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Die neue Geschwindigkeitsbegrenzung gilt für einen 300 Meter langen Abschnitt der Hauptstraße. Straßenbau NRW wird die technischen Anpassungen in Kürze vornehmen. Die Entscheidung erfolgte nach Beschwerden der Anwohner und einer Überprüfung der Lärmbelastung in dem Gebiet.