Stichwahl in Düren: Wichtige Fristen für Brief- und Präsenzwahl am 28. September
Veronique HänelStichwahl in Düren: Wichtige Fristen für Brief- und Präsenzwahl am 28. September
Stichwahl für den Posten des Landrats findet am 28. September 2025 in Düren statt
Wahlberechtigte können zwischen Briefwahl und Präsenzwahl wählen – für beide Varianten gelten spezifische Fristen und Voraussetzungen.
Wer bereits für die Wahl am 14. September die Briefwahl beantragt hat, erhält die Unterlagen automatisch. Neue Anträge können noch bis Freitag, den 26. September, um 15:00 Uhr gestellt werden. Die Beantragung ist online per QR-Code, über die Website der Stadt oder schriftlich möglich – hierfür sind persönliche Angaben, eine Unterschrift sowie die Zustelladresse erforderlich.
Falls die Briefwahlunterlagen bis Beginn der folgenden Woche nicht eingetroffen sind, sollten Wähler sich bis Samstag, den 27. September, mittags um 12:00 Uhr beim Wahlamt Düren melden, um Ersatzdokumente anzufordern. Familien oder Ehepaare, die per Briefwahl wählen, müssen auf einem gemeinsamen Antrag die Daten und Unterschriften aller Wahlberechtigten angeben.
Für die Wahl vor Ort bleiben die Wahllokale dieselben wie am 14. September. Zur Stimmabgabe ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Der ursprüngliche Wahlbenachrichtigungsbrief der ersten Wahl behält auch für die Stichwahl seine Gültigkeit.
Das Wahlamt der Stadt steht für weitere Fragen zur Verfügung. Ausführliche Informationen zu beiden Wahlmöglichkeiten finden sich unter www.unserewebsite/verwaltung-politik/politik/wahlen/kommunalwahlen.
Die Stichwahl am 28. September entscheidet über die Besetzung des Landratspostens. Wähler müssen die Fristen für die Briefwahlanträge einhalten oder die notwendigen Ausweisdokumente für die Wahl vor Ort bereithalten. Ersatzunterlagen und weitere Unterstützung sind beim Wahlamt bis zu den genannten Stichtagen erhältlich.






