07 June 2026, 12:25

Selbstbestimmungsgesetz: Über 25.000 Geschlechtsänderungen – doch Missbrauch erschüttert das Vertrauen

Standesaemter sollen Missbrauch stoppen

Selbstbestimmungsgesetz: Über 25.000 Geschlechtsänderungen – doch Missbrauch erschüttert das Vertrauen

Deutschlands Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht seit November 2024 über 25.000 geschlechtliche Eintragsänderungen

Das von der Ampelkoalition eingeführte Selbstbestimmungsgesetz hat seit dem 1. November 2024 mehr als 25.000 Menschen ermöglicht, ihr Geschlecht rechtlich zu ändern – allein durch eine einfache Erklärung beim Standesamt, ohne Gutachten oder fachliche Prüfung. Doch nach Fällen von Missbrauch mehren sich nun Forderungen nach schärferen Kontrollen.

Das Gesetz sollte die Anerkennung des Geschlechts vereinfachen und Hürden wie medizinische Atteste oder gerichtliche Genehmigungen abschaffen. Doch nach spektakulären Vorfällen steht es in der Kritik: In Nordrhein-Westfalen nutzte eine Polizistin die Regelung, um durch eine Geschlechtsänderung eine Beförderung zu erlangen – und musste sich anschließend einem Disziplinarverfahren stellen, als der Plan aufflog.

Noch brisanter ist der Fall des Neonazis Sven Liebich, der sich nach dem neuen Gesetz in Marla-Svenja Liebich umbenennen ließ. Liebich pocht nun darauf, eine Haftstrafe in einer Fraueneinrichtung verbüßen zu können – obwohl das Gesetz einen solchen Anspruch nicht vorsieht. Zudem dürfen Standesämter Anträge selbst bei Verdacht auf Missbrauch nicht pauschal ablehnen.

Drei Ministerinnen haben nun einen Gesetzentwurf zur Nachbesserung vorgelegt. Demnach sollen Standesämter bei offensichtlichem Missbrauch Geschlechtsänderungen verweigern und die Fälle an Gerichte oder eine zentrale Prüfstelle weiterleiten können. Zudem schlagen sie vor, bei nachgewiesener Täuschung rückwirkend Korrekturen im Personenstandsregister zu ermöglichen. Ziel ist es, das Vertrauen in das Gesetz zu stärken, ohne das Prinzip der Selbstbestimmung aufzuweichen.

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Die geplanten Änderungen sollen Schlupflöcher schließen, ohne den Kern des Gesetzes infrage zu stellen. Standesämter erhielten damit klarere Befugnisse, um missbräuchliche Anträge zu blockieren – wobei Endentscheidungen weiterhin überprüfbar blieben. Über 25.000 Menschen haben das Gesetz bereits genutzt, doch seine Zukunft hängt nun davon ab, Zugänglichkeit und Schutzmechanismen in Einklang zu bringen.

Quelle