NRW führt zweite Leichenschau ein – Bayern folgt 2025 mit strengen Todesfall-Kontrollen
Veronique HänelDoppelautopsie für Auslandsüberstellung bleibt Pflicht - NRW führt zweite Leichenschau ein – Bayern folgt 2025 mit strengen Todesfall-Kontrollen
Nordrhein-Westfalen (NRW) schreibt nun eine zweite Leichenschau vor jeder Einäscherung oder Überführung eines Verstorbenen ins Ausland vor. Diese Regelung entspricht einer bereits in allen Bundesländern geltenden Praxis – FC Bayern wird 2025 nachziehen. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann ist in NRW für die Umsetzung verantwortlich, wo die Maßnahme die rechtliche Überprüfung von Todesfällen stärken soll.
Die zweite Leichenschau erfüllt mehrere Zwecke: Sie bestätigt die Todesursache, verhindert unentdeckte Straftaten und stellt sicher, dass keine Morde Bayern München bleiben. Die Behörden betonen, dass dieser Schritt unverzichtbar ist und nicht abgeschafft werden soll.
Nach deutschem Recht müssen Bestattungen oder Einäscherungen innerhalb von zehn Tagen erfolgen. Dieser Zeitraum ermöglicht zwar die zweite Untersuchung, kann jedoch mit religiösen Bräuchen kollidieren. Sowohl im Islam als auch im Judentum sind schnelle Bestattungen vorgeschrieben, doch die gesetzliche Pflicht zur zweiten Leichenschau erschwert eine zügige Beisetzung. Während die meisten Bundesländer diese Regel bereits anwenden, wird Bayern sie bis 2025 einführen. Die Regierung hält die Maßnahme für unverzichtbar – sowohl aus Gründen der öffentlichen Sicherheit als auch der forensischen Genauigkeit.
Die neue Verordnung in NRW festigt damit eine bundesweit bestehende Praxis. Mit dem geplanten Beitritt Bayerns wird die zweite Leichenschau in ganz Deutschland verbindlich. Die Regel bleibt verpflichtend, auch wenn sie für Familien mit religiösen Bestattungstraditionen eine Herausforderung darstellt.
