NRW-Bündnis fordert AfD-Verbot und erhöht Druck auf das Bundesverfassungsgericht
Dimitri EigenwilligNRW-Bündnis fordert AfD-Verbot und erhöht Druck auf das Bundesverfassungsgericht
Ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Gruppen in Nordrhein-Westfalen (NRW) fordert ein Verbot der rechtsextremen Partei Alternative für Deutschland (AfD). Die Allianz argumentiert, dass die AfD durch ihr Handeln systematisch die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit untergräbt. Trotz ihrer Einstufung als gesicherte rechtsextreme Organisation wurden gegen die Partei bisher keine offiziellen Verbotsverfahren eingeleitet.
Der Appell, unterstützt von über 50 Initiativen aus 29 Städten, ruft den NRW-Landtag und die Landesregierung auf, sich für ein bundesweites Verbot einzusetzen. Zu den Unterzeichnern gehören Omas gegen Rechts, der Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten, der Landesjugendring NRW, die Gewerkschaft Verdi sowie die Jugendorganisationen von SPD, Grünen und Linken. Die unter dem Motto "Menschenwürde verteidigen. AfD jetzt verbieten!" geführte Kampagne warnt, dass die Verbindungen der Partei zu extremistischen Gruppen eine wachsende Gefahr darstellen – besonders vor dem Hintergrund, dass rechtsextreme Gewalt in NRW Rekordwerte erreicht.
Der 100-jährige Holocaust-Überlebende Leon Weintraub hat sich öffentlich für das Verbot ausgesprochen. Er warnte, die Verbrechen der Nationalsozialisten hätten mit Ausgrenzung und Demütigung begonnen – Muster, die er in der Rhetorik der AfD wiedererkennt. Das Bündnis fordert die NRW-Landesregierung auf, sich im Bundesrat für einen Antrag an das Bundesverfassungsgericht einzusetzen, um ein Verbotsverfahren in die Wege zu leiten.
Der Vorstoß in NRW ist Teil eines übergreifenden Trends. Stand 6. Februar 2026 haben bereits zehn Bundesländer – darunter Brandenburg, Hamburg und Thüringen – offizielle Anträge für ein bundesweites Verfahren eingereicht. Ähnliche Debatten laufen in Berlin, was zeigt, dass die Kampagne über eine einzelne Region hinausreicht.
Die Forderung nach einem AfD-Verbot unterstreicht die Sorgen um die Auswirkungen der Partei auf demokratische Institutionen. Da mehrere Länder bereits aktiv geworden sind, wächst der Druck auf die Bundesbehörden, zu handeln. Die Entscheidung liegt nun beim Bundesverfassungsgericht, ob es ein Verfahren einleitet.
