Niederlage für Polizeigewerkschaft: Verfassungsgericht blockiert Klage gegen Aufsichtsgesetz
Dimitri EigenwilligPolizeigewerkschafts-Beschwerde abgelehnt - Niederlage für Polizeigewerkschaft: Verfassungsgericht blockiert Klage gegen Aufsichtsgesetz
Gericht weist Klage der Polizeigewerkschaft ab
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Vorspann: Gericht weist Klage der Polizeigewerkschaft ab
Eine rechtliche Auseinandersetzung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) gegen das nordrhein-westfälische Gesetz zur unabhängigen Polizeiaufsicht ist gescheitert. Das Verfassungsgericht des Landes entschied am Dienstag, dass die DPolG nicht befugt war, den Fall einzubringen. Die Richter erklärten die Beschwerde für unzulässig, da die Gewerkschaft selbst nicht unmittelbar von der Regelung betroffen sei.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hatte Verfassungsbeschwerde gegen das Polizeibeauftragtengesetz eingereicht, das die Schaffung eines unabhängigen Polizeibeauftragten vorsieht. Die Gewerkschaft argumentierte, die neue Aufsichtsrolle greife in die Rechte der Beamten ein – insbesondere wegen Bestimmungen, die es dem Beauftragten ermöglichen, eigenständig zu ermitteln, entweder nach Abschluss strafrechtlicher Verfahren oder parallel dazu.
Mit der Entscheidung bleibt das System der unabhängigen Polizeikontrolle in Nordrhein-Westfalen unverändert bestehen. Der Weg der DPolG, das Gesetz auf diesem Wege anzufechten, ist damit versperrt – die Ermittlungsbefugnisse des Beauftragten bleiben bestehen. Der Gewerkschaft stehen nun keine weiteren rechtlichen Mittel mehr zur Verfügung, um gegen die Regelung vorzugehen.
