Millionen-Topf für die Sanierung von Sportstätten
Millionen-Förderprogramm für die Sanierung von Sportanlagen
Teaser: Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ unterstützt Vorhaben von Städten und Gemeinden für Sportanlagen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung. Für den Zeitraum 2025/2026 stehen Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro bereit.
19. Dezember 2025
Schlagwörter: Finanzen, Wirtschaft, Sport
Deutsche Städte und Gemeinden erhalten jetzt die Chance, ihre Sportanlagen mit Bundesförderung zu modernisieren. Insgesamt 333 Millionen Euro stellt das Programm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ für die Jahre 2025/2026 bereit. Um einen Anteil an den Mitteln zu sichern, müssen Kommunen ihre Projektanträge bis zum 15. Januar 2026 einreichen.
Die Förderung stammt aus dem Bundesfonds „Infrastruktur und klimaneutrale Transformation“ und richtet sich an Sportstätten mit regionaler oder überregionaler Bedeutung – etwa Schwimmbäder, Stadien oder Trainingszentren. Die Antragstellung erfolgt digital über das easy-Online-Portal, das am 10. November 2025 freigeschaltet wurde. Zuständig für die Bearbeitung ist die Bundesanstalt für Bauwesen und Raumordnung (BBR).
Der Bund übernimmt bis zu 75 Prozent der Kosten, sofern die Kommune eine finanzielle Notlage nachweist. Eigenmittel müssen die Gemeinden dennoch aufbringen. Bewilligte Projekte müssen bis Ende 2031 abgeschlossen sein. In Marl haben bereits mehrere Vereine konkrete Pläne vorgelegt: Dazu zählen die Sanierung der Sportanlage der Willy-Brandt-Schule, der Austausch des Kunstrasens beim FC Marl sowie die Reparatur der Beckenköpfe im Guido-Heiland-Bad. Weitere Vorhaben umfassen die Modernisierung des Bürgerbads Hüls, den Ausbau der Loekamp-Sportanlage und den Neubau eines DLRG-Ausbildungsraums. Auch Neu-Isenburg beabsichtigt, Mittel für die Sanierung seiner Sportanlage Gravenbruch zu beantragen.
Das Programm bietet Kommunen eine zentrale Möglichkeit, die oft marode Sportinfrastruktur zu erneuern. Die Frist für Anträge endet am 15. Januar 2026; genehmigte Projekte müssen innerhalb von sechs Jahren umgesetzt werden. Ziel der Bundesförderung ist es, dass Sportstätten in ganz Deutschland funktionsfähig und für die Bevölkerung zugänglich bleiben.
