Menden setzt Transparenzregeln durch – diese sieben Personen fehlen noch
Hans-Günther KlappMenden setzt Transparenzregeln durch – diese sieben Personen fehlen noch
Der Stadtrat von Menden hat damit begonnen, die Transparenzregeln nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz durchzusetzen. Das 2005 eingeführte Gesetz verpflichtet kommunale Amtsträger, berufliche Angaben offenzulegen. Ab kommendem Monat können Bürger die ausgefüllten Fragebögen im Rathaus einsehen.
Das Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) trat am 1. März 2005 in Kraft. Nach § 7 und § 1 der Verordnung müssen Mitglieder der Mender Ausschüsse berufliche Informationen zur öffentlichen Prüfung vorlegen.
Vom 1. Oktober 2025 bis zum 29. Oktober 2025 liegen die ausgefüllten Unterlagen im Mender Rathaus zur Einsichtnahme aus. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8:15 bis 12:30 Uhr, donnerstags zusätzlich von 14:30 bis 17:30 Uhr.
Sieben Personen – Dennis Boecker, Tanay Gönül, Holger Hartnig, Dirk Huhn, Nils Karius, Markus Kisler und Peter Köhler – haben die geforderten Angaben nicht eingereicht. Die Offenlegungsfrist läuft vier Wochen im Oktober. Bürger können während der Dienstzeiten das Rathaus aufsuchen, um die eingereichten Unterlagen einzusehen. Die Namen derer, die ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind, bleiben in den veröffentlichten Dokumenten ungenannt.






