09 May 2026, 14:32

Martinsumzüge in Süchteln gerettet: Tradition bleibt trotz rechtlicher Hürden

Eine Gruppe von Menschen, die während eines Umzugs im St. James Park steht und sitzt, mit Bäumen und Gebäuden im Hintergrund unter einem bewölkten Himmel.

Martinsumzüge in Süchteln gerettet: Tradition bleibt trotz rechtlicher Hürden

Martinsumzüge in Süchteln finden wie geplant statt

Die diesjährigen Martinsumzüge in Süchteln können wie gewohnt stattfinden. Zunächst hatte es Bedenken gegeben, ob die Feuerwehr die Veranstaltungen unterstützen würde, doch Bürgermeisterin Sabine Anemüller betonte, dass die Feiern nicht gefährdet seien. Stadt und Rettungskräfte haben nun eine Lösung gefunden, die rechtliche Vorgaben einhält und gleichzeitig die Tradition bewahrt.

Die Diskussion war entstanden, nachdem die Rolle der Feuerwehr bei den Umzügen infrage gestellt worden war. Nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BHKG NRW) obliegt ihr vorrangig der Brandschutz – nicht jedoch Verkehrs- oder Ordnungsaufgaben. Daher darf sie die Umzüge offiziell nicht begleiten, auch wenn einzelne Feuerwehrleute privat teilnehmen.

Für die Sicherheit der Veranstaltungen sind stattdessen die Polizei und das Ordnungsamt zuständig, das die finale Genehmigung erteilt. Die Martinsvereine müssen weiterhin eigene Auflagen erfüllen, etwa genug Ordner in Warnwesten einsetzen und für ausreichende Beleuchtung sorgen.

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Bürgermeisterin Anemüller versicherte, dass weder die Feuerwehr noch die Stadt die Umzüge gefährdet hätten. Die Verwaltung stehe den Vereinen bei ungelösten Problemen zudem unterstützend zur Seite.

Die gefundene Lösung garantiert, dass die gesetzlichen Pflichten der Feuerwehr unverändert bleiben, während die Umzüge mit den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt werden können. Die Süchtelner Martinsvereine können sich nun ohne Einschränkungen auf ihre Feiern vorbereiten. Die Regelung der Stadt sichert die Durchführung der Umzüge, ohne die rechtlichen Grenzen der Feuerwehr zu überschreiten. Polizei und Ordnungsbehörden übernehmen wie vorgeschrieben die Sicherheitsaufgaben.

Quelle