Kölner Unternehmer kämpft um Verkauf von Cannabis-Stecklingen vor Gericht
Veronique HänelGericht bestätigt Verbot des Handels mit Cannabis-Sämlingen - Kölner Unternehmer kämpft um Verkauf von Cannabis-Stecklingen vor Gericht
Ein Kölner Unternehmer gerät in juristische Schwierigkeiten, nachdem er getopfte Cannabis-Jungpflanzen verkauft hatte. Die Stadt verbot den Handel mit der Begründung, dass es sich dabei um illegales Cannabis und nicht um Stecklinge handele. Dies folgt auf ein Gerichtsurteil, das die Grenzen des neuen deutschen Cannabisgesetzes präzisierte.
Seit April 2024 erlaubt das deutsche Cannabiskontrollgesetz den privaten, nichtkommerziellen Anbau der Pflanze. Bis März 2026 hatte Nordrhein-Westfalen bereits 22 registrierte Cannabis-Anbauvereine nach den neuen Regelungen genehmigt. Der Verkauf von Cannabispflanzen zu kommerziellen Zwecken bleibt jedoch verboten.
Ein Kölner Unternehmer hatte getopfte Cannabis-Stecklinge zusammen mit anderen verwandten Produkten angeboten. Die Stadtbehörden griffen ein und beriefen sich dabei auf eine aktuelle Gerichtsentscheidung. Das Urteil besagt, dass ein Steckling, sobald er eingepflanzt wird, als Cannabis gilt und daher nicht legal verkauft werden darf.
Der Unternehmer könnte die Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster anfechten. Der Fall zeigt die rechtlichen Grauzonen auf, die seit der Einführung des Gesetzes rund um Cannabisprodukte bestehen.
Die Gerichtsentscheidung unterstreicht, dass getopfte Stecklinge als Cannabis und nicht als bloße Stecklinge behandelt werden. Damit bleibt ihr kommerzieller Verkauf nach den aktuellen Vorschriften verboten. Eine mögliche Berufung des Unternehmers könnte die Grenzen des neuen Gesetzes weiter ausloten.






