IW-Chef Hüther warnt: SPD-Pläne zur Erbschaftssteuer gefährden Familienbetriebe und Wirtschaftsstandort
Hiltrud BolnbachIW-Chef Hüther warnt: SPD-Pläne zur Erbschaftssteuer gefährden Familienbetriebe und Wirtschaftsstandort
Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), hat die jüngsten Pläne der SPD zur Erbschaftssteuer scharf kritisiert. Er warnte, die Vorschläge könnten Unternehmen dazu drängen, Deutschland zu verlassen, und mittelständische Familienbetriebe gefährden. Seine Äußerungen fallen in eine Phase, in der die Regierung über Steuerreformen und die Wachstumsprognosen für 2023 diskutiert.
Hüther argumentierte, dass ein steuerfreier Freibetrag von fünf Millionen Euro für Unternehmenserben die Attraktivität Deutschlands als Wirtschaftsstandort schwächen würde. Die SPD-Pläne würden seiner Meinung nach zu deutlichen Steuererhöhungen für familiengeführte Unternehmen führen und damit Arbeitsplätze bedrohen.
Auf breitere wirtschaftliche Bedenken angesprochen, wies er Vorwürfe zurück, Deutschland befinde sich im Niedergang, sagte jedoch für dieses Jahr ein bescheidenes Wachstum von einem Prozent voraus. Zudem forderte Hüther die Bundesregierung auf, schneller bei Steuersenkungen zu handeln. Er plädierte für eine Reduzierung der Unternehmenssteuer noch vor 2028 sowie für die Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Statt sich allein auf die Senkung der Stromsteuer zu konzentrieren, sprach er sich für eine umfassende steuerliche Entlastung aus. Seine Aussagen stehen im Kontrast zu denen von Matthias Miersch, dem Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, der in jüngsten Interviews die Position seiner Partei zu Erbschaftssteuer und Sozialversicherung verteidigt hatte.
Die Debatte um die Reform der Erbschaftssteuer hält an, während Wirtschaftsführer und Politiker über wirtschaftliche Prioritäten streiten. Hüthers Warnungen unterstreichen die Sorgen vor Unternehmensabwanderungen und Steuerlasten für Familienbetriebe. Die Regierung steht nun vor der Herausforderung, in den kommenden Monaten Steuersenkungen mit den Erfordernissen der Staatseinnahmen in Einklang zu bringen.
