03 January 2026, 17:10

Hürth reformiert Hundesteuer: Neue Regeln ab 2026 für Halter und Assistenzhunde

Ein brauner und schwarzer Deutscher Schäferhund sitzt auf einem Sofa mit einer weißen Wand im Hintergrund.

Hürth reformiert Hundesteuer: Neue Regeln ab 2026 für Halter und Assistenzhunde

Der Stadtrat von Hürth hat nach monatelanger Prüfung eine neue Hundesteuersatzung verabschiedet. Die überarbeiteten Regelungen, die am 25. November 2025 beschlossen wurden, treten zum 1. Januar 2026 in Kraft. Sie ersetzen eine veraltete Verordnung aus dem Jahr 2000, die im Laufe der Jahre mehrfach geändert worden war.

Die novellierte Satzung führt klarere Definitionen für Wohngemeinschaften ein. Mit dieser Änderung soll verhindert werden, dass Personen unberechtigte Steuerbefreiungen für mehrere Hunde in Anspruch nehmen. Eine weitere wichtige Neuerung ist die Befreiung für zertifizierte Assistenzhunde, die nun auch Tiere umfasst, die darauf trainiert sind, Menschen mit Krankheiten oder Behinderungen zu unterstützen.

Die Steuersätze wurden an den Durchschnitt im Rhein-Erft-Kreis angepasst. Zwar sind sie leicht höher als bisher, liegen aber weiterhin unter den Höchstbeträgen vergleichbarer Städte. Besitzer von als gefährlich eingestuften Hunden müssen nach wie vor erhöhte Gebühren zahlen, wobei die Sätze für zweite und dritte Tiere leicht vereinfacht wurden. Zudem wurden die Bestimmungen für gefährliche Hunde erweitert, um sie an das Landeshundegesetz von Nordrhein-Westfalen anzupassen. Die Überarbeitungen sorgen für strengere Kontrollen, halten die finanzielle Belastung für verantwortungsvolle Halter jedoch in einem angemessenen Rahmen.

Die neue Satzung bringt das Hundesteuersystem in Hürth auf den regionalen Standard. Sie bietet klarere Richtlinien für Befreiungen und Wohngemeinschaften und behält dabei faire Gebühren bei. Die Änderungen gelten ab Jahresbeginn 2026 für alle Hundehalter.

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