Großrazzia in Bergkamen, Bönen und Kamen: Über 100 Verkehrsverstöße in zwei Tagen
Dimitri EigenwilligGroßrazzia in Bergkamen, Bönen und Kamen: Über 100 Verkehrsverstöße in zwei Tagen
Großrazzia im Straßenverkehr: Über 100 Verstöße in Bergkamen, Bönen und Kamen
Die Polizei in Kamen hat am 5. und 6. Januar 2026 großangelegte Verkehrskontrollen in Bergkamen, Bönen und Kamen durchgeführt. Im Fokus der Aktion standen Rasen und Ablenkung am Steuer – mit dem Ergebnis von mehr als 100 dokumentierten Verstößen. Beamte des Kamener Reviers konzentrierten sich dabei an zwei Tagen auf besonders frequentierte Straßen und Kreuzungen.
In Bergkamen wurden 29 Autofahrer wegen verbotener Abbiegevorgänge an der Einmündung Werner Straße/Geschwister-Scholl-Straße zur Kasse gebeten. Hinzu kamen ein Fall, in dem ein Kind ohne angelegten Gurt transportiert wurde, sowie zwei Fahrer, die während der Fahrt ihr Handy nutzten.
In Bönen gab es 20 Bußgelder wegen überhöhter Geschwindigkeit auf der Goethestraße. Ein Autofahrer wurde nach einem positiven Drogentest festgenommen und muss sich nun zusätzlich wegen Beleidigung und Bedrohung von Polizeibeamten verantworten. Zwei Radfahrer und zwei Pedelec-Fahrer wurden wegen Handybenutzung bestraft, ein weiterer Autofahrer wegen Rotlichtmissachtung.
In Kamen selbst wurden 28 Verstöße wegen unerlaubten Befahrens der gesperrten Bahnhofstraße geahndet. Sieben weitere Fahrer mussten an der Kreuzung Heerener Straße/Gutenbergstraße wegen zu schnellen Fahrens Strafe zahlen, einer von ihnen erhielt sogar einen offiziellen Verwarngeldbescheid. Weitere Verstöße betrafen ein unversichertes E-Scooter, drei abgelaufene Hauptuntersuchungen sowie zwei Pedelec-Fahrer, die während der Fahrt ihr Handy nutzten.
Die zweitägige Kontrollaktion zeigte, wie verbreitet Verkehrsverstöße in den drei Städten sind. Insgesamt wurden über 100 Verstöße registriert – mit Rasen, falschen Fahrmanövern und Ablenkung am Steuer als häufigste Delikte. Der betroffene Fahrer aus Bönen muss nun nicht nur mit verkehrsrechtlichen Konsequenzen rechnen, sondern auch mit strafrechtlichen Folgen wegen seines Verhaltens gegenüber den Beamten.
