10 February 2026, 17:16

Gericht verpflichtet Meta zu 30 Millionen Euro an die Telekom für Netznutzung

Ein Münzfernsprecher steht an der Straße neben einer Bushaltestelle, daneben parkt ein Fahrrad, während im Hintergrund Bäume, Fahrzeuge, eine Brücke und ein klarer blauer Himmel zu sehen sind.

Urteil: Meta muss Telekom 30 Millionen Euro zahlen - Gericht verpflichtet Meta zu 30 Millionen Euro an die Telekom für Netznutzung

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Meta an die Deutsche Telekom etwa 30 Millionen Euro für Netznutzungsgebühren zahlen muss. Das Urteil fällt nach einem langjährigen Streit darüber, wer die Kosten für den Transport des Datenverkehrs tragen soll. Beide Unternehmen hatten sich gegenseitig unfaire Geschäftspraktiken vorgeworfen, doch in diesem Fall gab das Gericht dem Telekommunikationsanbieter Deutsche Telekom recht.

Der Rechtsstreit begann, nachdem Meta 2021 die Zahlungen an die Deutsche Telekom für die Datenübertragung eingestellt hatte. Das Unternehmen argumentierte, es gebe keine formelle Vertragsbeziehung oder Zahlungspflicht, da die Deutsche Telekom keinen direkten Service für Meta erbringe. Die Deutsche Telekom bestand jedoch darauf, eine Entschädigung für die Abwicklung des Datenverkehrs des Meta-Tochterunternehmens Edge Network zu erhalten.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte ein früheres Urteil und stellte klar, dass die Deutsche Telekom berechtigt sei, die Zahlungen einzufordern. Zudem erweiterte es den Anspruch auf einen längeren Zeitraum, wodurch sich die Endsumme erhöhte. Die Richter wiesen darauf hin, dass Edge Network seinen Datenverkehr auch über andere Anbieter hätte leiten können, dies jedoch nicht tat.

Der Fall ist Teil einer größeren europäischen Initiative für ein "Fair-Share"-System. In den vergangenen fünf Jahren haben Telekommunikationsunternehmen wie Deutsche Telekom, Vodafone und Orange gefordert, dass US-Techkonzerne sich stärker an den Netzkosten beteiligen. Berichte, darunter eine Analyse der ETNO aus dem Jahr 2023, zeigten auf, dass die Telekommunikationsbranche jährlich über 10 Milliarden Euro für Infrastrukturausgaben aufbringt. Politische Vorstöße, etwa Überarbeitungen des EU-Digitalmarktes-Gesetzes (Digital Markets Act) und ein Entwurf für eine Richtlinie im Jahr 2025, unterstützen diese Forderungen.

Die US-Techunternehmen entgegnen, ihre Dienste steigerten die Nachfrage nach Internetverträgen und kämen damit indirekt den Netzbetreibern zugute. Dennoch setzt das aktuelle Urteil einen Präzedenzfall: Betreiber haben nun ein klareres Recht, Gebühren für den Transport von Datenverkehr zu erheben.

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Das Urteil verpflichtet Meta zur Zahlung von 30 Millionen Euro und stärkt die Verhandlungsposition der Telekommunikationsanbieter in künftigen Streitfällen. Gleichzeitig untermauert es die Auffassung, dass Netzbetreiber für die Beförderung von Datenverkehr eine Vergütung verlangen können. Die Entscheidung fällt in eine Phase, in der Europa weiterhin diskutiert, wie die Infrastrukturkosten gerecht zwischen Techkonzernen und Telekommunikationsunternehmen aufgeteilt werden können.