Fünf Jahre Haft für Zuhälter aus Ratingen nach brutaler Ausbeutung zweier Frauen
Hiltrud BolnbachMehr als fünf Jahre Haft wegen Zuhälterei - Fünf Jahre Haft für Zuhälter aus Ratingen nach brutaler Ausbeutung zweier Frauen
Ein 36-jähriger Mann aus Ratingen ist zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden, weil er zwei Frauen als Zuhälter ausgebeutet hat. Das Gericht sprach ihn in mehreren schweren Straftaten schuldig, darunter ausbeuterische Zuhälterei, Vergewaltigung, schwere Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Von dem Vorwurf der Zwangsprostitution wurde er jedoch freigesprochen.
Das Urteil folgt einer Ermittlung, die begann, nachdem eine 32-jährige Frau im Januar 2024 Anzeige gegen ihn erstattete. Eines seiner Opfer war erst 15 Jahre alt, als es mit der sogenannten 'Loverboy'-Methode angeworben und später zur Prostitution gezwungen wurde.
Der Fall nahm seinen Anfang, als die Behörden Ende Januar 2024 eine Beschwerde der 32-jährigen Frau erhielten. Die Ermittler setzten den Angeklagten daraufhin unter Observation und überwachten seine Telefongespräche im Rahmen der Untersuchungen.
Vor Gericht wurde bekannt, dass eines der Opfer im Alter von 15 Jahren mit der 'Loverboy'-Methode manipuliert worden war – eine Taktik, bei der Täter junge Opfer emotional abhängig machen, um sie anschließend auszubeuten. Der Mann wurde wegen der Ausbeutung beider Frauen verurteilt, entging jedoch einer Verurteilung wegen Zwangsprostitution. Neben der Haftstrafe muss er an eines der Opfer 3.000 Euro und an das andere 8.000 Euro Schadensersatz zahlen. Seine mitangeklagte Partnerin erhielt eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten, ein Komplize eine siebenmonatige Bewährungsstrafe. Während des Prozesses schlugen die Verteidiger der Angeklagten keine konkrete Strafhöhe vor. Die Anwälte der Mitangeklagten hatten hingegen auf einen Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sodass weitere juristische Schritte möglich sind.
Die Entscheidung des Gerichts beendet einen Prozess, der die Ausbeutung zweier Frauen aufdeckte – eine von ihnen war bei den ersten Übergriffen noch minderjährig. Der Verurteilte muss nun mit mehr als fünf Jahren Haft sowie finanziellen Entschädigungszahlungen für das zugefügte Leid rechnen. Da das Urteil noch nicht in Kraft getreten ist, bleibt der Fall revisionsfähig.
