Freispruch für Gunnar Beck: Gericht verwirft fast alle Vorwürfe gegen Ex-AfD-Politiker
Hans-Günther KlappFreispruch für Gunnar Beck: Gericht verwirft fast alle Vorwürfe gegen Ex-AfD-Politiker
Ein deutsches Gericht hat nach jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen fast alle Anklagepunkte gegen den ehemaligen AfD-Europaabgeordneten Gunnar Beck fallen lassen. Das Verfahren, das einst mit einer möglichen Haftstrafe von 15 Jahren drohte, scheiterte an mangelnden Beweisen. Beck hatte sich gegen Vorwürfe wegen Raubes, Diebstahls und Körperverletzung verteidigt – Anschuldigungen, die er stets als konstruiert zurückwies.
Der Rechtsstreit begann mit schweren Vorwürfen, darunter Raub und Körperverletzung, die die Staatsanwaltschaft später nicht belegen konnte. Keine gestohlenen Waren wurden sichergestellt, und ein Schal, der zunächst als Beweisstück galt, stellte sich als legal von Beck in Großbritannien erworben heraus. Die Anklage wurde schließlich auf geringfügigen Diebstahl reduziert – konkret ging es um Kosmetik-Probeartikel im Wert von ein bis 20 Euro.
Die Wiederbelebung des Verfahrens im Jahr 2023, kurz vor den Europawahlen 2024, löste Kritik seitens Becks Partei, der AfD, aus. Diese wertete es als Teil einer größeren Kampagne des sogenannten "Lawfare" gegen politische Gegner. Trotz des juristischen Drucks und der medialen Aufmerksamkeit blieb die AfD bei den Wählerinnen und Wählern stark: Sie erzielte sowohl bei den Europa- als auch bei den Bundestagswahlen deutliche Erfolge. Am Ende sprach das Gericht Beck von allen schweren Vorwürfen frei. Übrig blieb lediglich eine geringfügige Verurteilung wegen angeblichen "Wortwiderstands" bei seiner Festnahme. Aktuelle Umfragen sehen die AfD derzeit bei rund 26 Prozent.
Mit der Einstellung des Verfahrens bleibt für Beck nur ein geringfügiger Verstoß aktenkundig. Der Zusammenbruch des Prozesses beseitigt eine juristische Bedrohung, die einst eine mögliche 15-jährige Haftstrafe nach sich ziehen konnte. Unterdessen bleibt die Wahlperformance der AfD ungebrochen – die Partei hält weiterhin einen beträchtlichen Anteil der Wählergunst.
