Frau täuscht eigene Entführung vor – Gericht urteilt auf Bewährung wegen Depressionen
Hans-Günther KlappProzess: Frau simuliert ihre eigene Entführung vor Ehemann - Frau täuscht eigene Entführung vor – Gericht urteilt auf Bewährung wegen Depressionen
Eine Frau, die ihre eigene Entführung vorgetäuscht hatte, um von ihrem Ehemann Geld zu erpressen, ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Wie das Landgericht Köln in der Verhandlung bekannt gab, waren ihre Handlungen auf eine schwere Depression und wachsende Schulden zurückzuführen. Das Gericht entschied, dass sie 14 Monate auf Bewährung verbringen muss, statt eine Haftstrafe anzutreten.
Der Vorfall begann, als der Ehemann der Frau WhatsApp-Nachrichten erhielt, in denen behauptet wurde, sie sei entführt worden. Die Absender forderten 5.000 Euro für ihre Freilassung und drohten mit Konsequenzen. Der alarmierte Mann alarmierte sofort die Polizei, die eine groß angelegte Suchaktion einleitete.
Ermittler fanden die Frau später in der Nähe des Kölner Doms, wo sie ihre angebliche "Befreiung" inszeniert hatte. Ungereimtheiten in ihrer Schilderung weckten jedoch Zweifel, was zu weiteren Nachforschungen führte. Unter Befragung gestand sie schließlich, die gesamte Geschichte erfunden zu haben.
Während des Prozesses erklärte die Frau, ihre Tat sei durch 20.000 Euro Schulden aus Spiel- und Kaufsucht motiviert gewesen. Zudem offenbarten ihre Aussagen, dass sie zu diesem Zeitpunkt unter einer schweren Depression litt und sich nicht mehr genau daran erinnern konnte, wie sie den Plan ausgearbeitet hatte. Nach der Verhandlung umarmten sich die Eheleute im Flur des Gerichtsgebäudes – beide in Tränen aufgelöst.
Das Gericht verurteilte sie zu 14 Monaten Haft auf Bewährung wegen erpresserischen Menschenraubs und Vortäuschens einer Straftat. Nach einer kurzen Behandlung in einer psychiatrischen Einrichtung befindet sie sich nun in Therapie.
Die Bewährungsstrafe ermöglicht es der Frau, eine sofortige Inhaftierung zu vermeiden – vorausgesetzt, sie hält sich an die Auflagen des Gerichts. Ihr Fall verdeutlicht die Folgen unbehandelter psychischer Erkrankungen und finanzieller Notlagen. Im Rahmen ihrer weiteren Genesung bleibt sie in therapeutischer Behandlung.






