FKS kontrolliert unangekündigt Hotels und Gastronomie auf Lohnbetrug und Schwarzarbeit
Hiltrud BolnbachFKS kontrolliert unangekündigt Hotels und Gastronomie auf Lohnbetrug und Schwarzarbeit
Die Finanzkontrolle illegaler Arbeit (FKS) hat eine Reihe unangekündigter Kontrollen in der deutschen Hotel- und Gastronomiebranche eingeleitet. Bei dieser groß angelegten Aktion steht die Einhaltung der Arbeitsgesetze im Fokus – darunter Mindestlohnvorgaben und Sozialversicherungspflichten. Die Ergebnisse der heutigen Überprüfungen werden in einer Pressemitteilung nächste Woche veröffentlicht.
Die FKS, die über 2.600 Mitarbeiter beschäftigt, prüft Betriebe auf Verstöße gegen Lohn- und Arbeitszeitregelungen. Die Prüfer kontrollieren, ob Arbeitgeber den aktuellen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde zahlen, der am 1. Januar 2025 eingeführt wurde. Zudem werden Aufzeichnungen daraufhin überprüft, ob Arbeitszeiten korrekt erfasst werden.
Zu den stichprobenartigen Kontrollen gehören Gespräche mit Beschäftigten sowie die Prüfung von Betriebsunterlagen. Die Behörden suchen gezielt nach Fällen illegaler ausländischer Beschäftigung, Schwarzarbeit und unrechtmäßig bezogenen Sozialleistungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt darauf, ob Unternehmen die Vorgaben zur Mitführung und zum Aushang von Ausweisdokumenten einhalten.
Die Hotel- und Gastronomiebranche zählt zu den größten und personalintensivsten Wirtschaftszweigen Deutschlands. Daher ist sie ein zentraler Bereich für die Durchsetzung von Arbeitsrecht, da Verstöße tausende Beschäftigte betreffen können.
Die Erkenntnisse aus den Kontrollen werden in einer offiziellen Stellungnahme nächste Woche bekannt gegeben. Bei festgestellten Verstößen drohen Betrieben Strafen oder weitere Ermittlungen. Die FKS überwacht weiterhin die Einhaltung der Vorschriften in besonders risikoreichen Branchen.






