Finanzgericht korrigiert Grundstücksbewertung: Garten statt Bauland spart Steuern
Veronique HänelFinanzgericht korrigiert Grundstücksbewertung: Garten statt Bauland spart Steuern
Hausbesitzer zahlen Grundsteuer – für das Bauland, der Garten ist: Gericht widerspricht Finanzamt
Teaser: Ein Ehepaar lebt am Rand einer Siedlung in einer ländlichen Gegend. Streit gab es um ein angrenzendes Grundstück.
12. Dezember 2025, 13:47 Uhr
Ein Ehepaar, das am Rande einer Siedlung wohnt, hat einen Rechtsstreit gegen das Finanzamt über die Einstufung ihres Grundstücks gewonnen. Im Mittelpunkt stand ein 1.020 Quadratmeter großes Grundstück neben ihrem Haus, das die Behörden fälschlicherweise als baureif und nicht als landwirtschaftliche Fläche eingestuft hatten. Das Düsseldorfer Finanzgericht gab den Klägern recht und erklärte die ursprüngliche Bewertung für rechtswidrig.
Die Hausbesitzer hatten stets betont, dass es sich bei dem Grundstück um landwirtschaftlich genutzte Fläche handele, auf der sie Hühner halten und ökologische Grünflächen pflegen. Sie argumentierten, dass die vom Finanzamt angesetzte Bewertung von 90 Euro pro Quadratmeter – insgesamt 91.800 Euro – falsch sei, da der korrekte Wert bei 5,50 Euro pro Quadratmeter liege.
Durch das Urteil müssen die Eigentümer nun deutlich weniger Grundsteuer für das umstrittene Land zahlen. Der Fall wirft zudem Licht auf die anhaltenden Diskussionen über die Grundstücksklassifizierung, wobei höhere Gerichte ähnliche Streitfälle Ende 2025 prüfen sollen. Das Finanzamt ist nun verpflichtet, seine Unterlagen an die korrekte landwirtschaftliche Bewertung anzupassen.
