13 December 2025, 20:46

Finanzgericht korrigiert Grundstücksbewertung: Garten statt Bauland spart Steuern

Ackerland mit Holzstöcken und Drähten, umgeben von Bäumen, Bergen und einer Stadt, unter einem bewölkten Himmel mit Gras im Vordergrund.

Finanzgericht korrigiert Grundstücksbewertung: Garten statt Bauland spart Steuern

Hausbesitzer zahlen Grundsteuer – für das Bauland, der Garten ist: Gericht widerspricht Finanzamt

Teaser: Ein Ehepaar lebt am Rand einer Siedlung in einer ländlichen Gegend. Streit gab es um ein angrenzendes Grundstück.

12. Dezember 2025, 13:47 Uhr

Ein Ehepaar, das am Rande einer Siedlung wohnt, hat einen Rechtsstreit gegen das Finanzamt über die Einstufung ihres Grundstücks gewonnen. Im Mittelpunkt stand ein 1.020 Quadratmeter großes Grundstück neben ihrem Haus, das die Behörden fälschlicherweise als baureif und nicht als landwirtschaftliche Fläche eingestuft hatten. Das Düsseldorfer Finanzgericht gab den Klägern recht und erklärte die ursprüngliche Bewertung für rechtswidrig.

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Die Hausbesitzer hatten stets betont, dass es sich bei dem Grundstück um landwirtschaftlich genutzte Fläche handele, auf der sie Hühner halten und ökologische Grünflächen pflegen. Sie argumentierten, dass die vom Finanzamt angesetzte Bewertung von 90 Euro pro Quadratmeter – insgesamt 91.800 Euro – falsch sei, da der korrekte Wert bei 5,50 Euro pro Quadratmeter liege.

Durch das Urteil müssen die Eigentümer nun deutlich weniger Grundsteuer für das umstrittene Land zahlen. Der Fall wirft zudem Licht auf die anhaltenden Diskussionen über die Grundstücksklassifizierung, wobei höhere Gerichte ähnliche Streitfälle Ende 2025 prüfen sollen. Das Finanzamt ist nun verpflichtet, seine Unterlagen an die korrekte landwirtschaftliche Bewertung anzupassen.