15 December 2025, 06:52

Finanzamt gewährt „Neujahrsfrieden“ – Vollstreckungen pausieren bis Jahresende

Ein Weihnachtsbaum auf einer Straße mit Menschen darauf, flankiert von zwei Fahnenmasten, mit beleuchteten Gebäuden im Hintergrund.

"Weihnachtsfrieden" beim Finanzamt - Finanzamt gewährt „Neujahrsfrieden“ – Vollstreckungen pausieren bis Jahresende

"Neujahrsfrieden" im Finanzamt

"Neujahrsfrieden" im Finanzamt

  1. Dezember 2025

Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen erhalten in dieser Festtagszeit eine kurze Verschnaufpause. Das Landesfinanzamt hat einen "Neujahrsfrieden" verkündet und setzt bestimmte Vollstreckungsmaßnahmen vom 17. bis 31. Dezember aus. Die Behörde begründet den Schritt damit, den Druck auf Bürger und Unternehmen in der Neujahrszeit zu verringern.

Während dieser zwei Wochen werden keine neuen Vollstreckungsverfahren eingeleitet. Auch die Zusendung von Prüfberichten wird ausgesetzt – es sei denn, es liegt ein dringender Handlungsbedarf vor. Routineaufgaben wie Steuerbescheide oder Zahlungserinnerungen laufen jedoch wie gewohnt weiter.

Die Pause gilt bis zum 31. Dezember, danach nehmen die Behörden ihre reguläre Arbeit wieder auf. Bei laufenden Prüfungen oder Vollstreckungsverfahren gibt es bis zum neuen Jahr keine Fortschritte. Fristen für Steuerzahlungen oder -erklärungen bleiben von der Regelung unberührt.

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