Festnahme am Bahnhof Rheine: 45 Tage Haft wegen unbezahltem Strafbefehl
Hans-Günther KlappFestnahme am Bahnhof Rheine: 45 Tage Haft wegen unbezahltem Strafbefehl
Ein 62-jähriger Mann, der wegen ausstehender Zahlung einer gerichtlich angeordneten Geldstrafe gesucht wurde, ist am 21. Januar am Bahnhof Rheine festgenommen worden. Bundespolizisten nahmen ihn in Gewahrsam, nachdem im Dezember ein Haftbefehl gegen ihn erlassen worden war. Dem Mann droht nun eine 45-tägige Ersatzfreiheitsstrafe als Ausgleich für die nicht beglichene Strafe.
Der Fall begann im April 2025, als das Amtsgericht Stuttgart einen Strafbefehl gegen den Beschuldigten erließ. Er war wegen schwerer Körperverletzung verurteilt und zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro verurteilt worden. Da er den Betrag nicht beglich, wurde im Dezember der Haftbefehl vollstreckt.
Am 21. Januar 2026 nahmen Beamte den Mann am Bahnhof Rheine fest. Da er die ausstehende Strafe nicht zahlen konnte, wurde er umgehend in Gewahrsam genommen. Ein Richter ordnete daraufhin eine 45-tägige Ersatzfreiheitsstrafe anstelle der nicht gezahlten Geldstrafe an. Nach dem Urteil wurde der Beschuldigte in die Justizvollzugsanstalt Münster überstellt, um seine Strafe anzutreten.
Die Festnahme ist das Ergebnis einer Reihe rechtlicher Schritte, die mit der ursprünglichen Verurteilung im Jahr 2025 begannen. Die Weigerung des Mannes, die Strafe zu zahlen, führte zur Ausstellung des Haftbefehls, seiner Festnahme und schließlich zur Inhaftierung. Er wird für die Dauer seiner Strafe in der Justizvollzugsanstalt Münster bleiben.
