Falschmeldungen zu ukrainischen Rentnern in Deutschland entlarvt
Hans-Günther KlappFalschmeldungen zu ukrainischen Rentnern in Deutschland entlarvt
Ein virales Video verbreitet falsche Behauptungen über ukrainische Geflüchtete in Deutschland, die angeblich Renten erhalten, ohne in das System eingezahlt zu haben. Das von einem lokalen Politiker erstellte Video verdreht die Fakten zu einem Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Ukraine. Nun haben Behörden klargestellt, wie die Vereinbarung tatsächlich funktioniert.
Das Video, das von Michael Hasenkamp – einem Kommunalpolitiker aus Witten in Nordrhein-Westfalen – veröffentlicht wurde, behauptet, 114.000 Ukrainer:innen in Deutschland würden nach ukrainischem Recht bereits mit 60 Jahren eine deutsche Rente erhalten. Zudem wird fälschlich behauptet, 3,2 Millionen Rentner:innen in Deutschland profitierten von Sozialversicherungsabkommen, ohne jemals in das System eingezahlt zu haben. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat diese Aussagen als irreführend zurückgewiesen und bestätigt, dass die 3,2 Millionen sowohl inländische als auch ausländische Rentner:innen umfassen – sowohl in Deutschland als auch im Ausland.
Das Deutsch-Ukrainische Sozialversicherungsabkommen, sofern es ratifiziert wird, soll verhindern, dass Arbeitnehmer:innen bei vorübergehenden Einsätzen zwischen beiden Ländern doppelte Sozialabgaben zahlen müssen. Es ermöglicht, die Beitragszeiten im Heimatland fortzuführen, und erlaubt unbegrenzte Rentenzahlungen – unabhängig vom Wohnort der Empfänger:innen. Allerdings werden Renten nur auf Basis tatsächlich geleisteter Beiträge gezahlt: Ukrainer:innen können keine deutsche Rente beziehen, ohne zuvor in das deutsche System eingezahlt zu haben.
Laut Abkommen können Versicherungszeiten aus beiden Ländern zusammengerechnet werden, um die Mindestanforderung für einen Rentenanspruch zu erfüllen. Dennoch gelten für alle – unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Wohnort – das reguläre Renteneintrittsalter und die Mindestversicherungsdauer. Die Vereinbarung senkt weder das Renteneintrittsalter für Ukrainer:innen in Deutschland noch ermöglicht sie Renten ohne vorherige Beitragszahlungen.
Das Abkommen sorgt für eine faire Rentenberechnung auf Grundlage der tatsächlichen Einzahlungen und verhindert eine doppelte Versicherungspflicht. Es gewährt weder einen vorzeitigen Rentenbezug noch Leistungen an Personen, die nie in das deutsche System eingezahlt haben. Die Behörden rufen die Bevölkerung dazu auf, sich auf geprüfte Informationen zu stützen und nicht auf irreführende Behauptungen hereinzufallen.
