13 January 2026, 00:18

Evangelische Kirche führt pauschale Entschädigung für Missbrauchsopfer ein

Eine Zeichnung der St. Paul's Protestant Episcopal Church mit einem Turm und umgebenen Bäumen, mit Text unten.

Regionalkirchen übernehmen EKD-Anerkennungsrichtlinien - Evangelische Kirche führt pauschale Entschädigung für Missbrauchsopfer ein

Drei regionale evangelische Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen sowie die Diakonie haben neue Richtlinien zur Anerkennung sexualisierter Gewalt verabschiedet. Die auf dem Rahmenwerk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) basierenden neuen Regeln traten am 1. Januar 2026 in Kraft. Sie gelten für Betroffene in Nordrhein-Westfalen sowie in Teilen von Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Hessen.

Die Leitlinien schaffen ein standardisiertes System zur Würdigung des Leids der Überlebenden. Dem neuen Rahmen zufolge haben Personen, die sexualisierte Gewalt innerhalb der evangelischen Kirche oder der Diakonie erlebt haben, Anspruch auf eine Grundzahlung von 15.000 Euro. Dies betrifft Fälle, in denen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verübt wurden.

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Das Verfahren konzentriert sich auf die Plausibilität der Schilderungen der Betroffenen, statt rechtliche Beweise zu verlangen. Diese Änderung soll es den Geschädigten erleichtern, eine Anerkennung zu erhalten. Überlebende, die bereits früher Entschädigungen erhielten, können nun eine Überprüfung durch die zuständige Kommission beantragen. Falls erforderlich, kann ihre bisherige Entschädigung angepasst werden. In manchen Fällen ist zudem eine zusätzliche, individuell angepasste Zahlung möglich. Die Richtlinien sehen auch eine erneute Prüfung älterer Fälle vor, sodass historische Vorfälle sexualisierter Gewalt nach den neuen Maßstäben bewertet werden können.

Die neuen Leitlinien bieten Betroffenen einen klareren Weg, um Anerkennung und Unterstützung zu erhalten. Mit einer pauschalen Zahlung von 15.000 Euro und der Möglichkeit einer weiteren Prüfung zielt das System darauf ab, sowohl aktuelle als auch historische Fälle zu bearbeiten. Die Änderungen gelten in mehreren Regionen und sorgen so für einen einheitlicheren Ansatz bei der Entschädigung.