EU führt strenge Empfängerprüfung für Euro-Überweisungen ein – was sich ab Oktober ändert
Hans-Günther KlappEU führt strenge Empfängerprüfung für Euro-Überweisungen ein – was sich ab Oktober ändert
Neue EU-Regel ändert die Abwicklung von Euro-Überweisungen
Ab dem 9. Oktober müssen Finanzinstitute vor der Bearbeitung von Zahlungen prüfen, ob der Name des Empfängers mit den Kontodetails übereinstimmt. Mit dieser Maßnahme soll Betrug eingedämmt und sichergestellt werden, dass das Geld beim richtigen Empfänger ankommt.
Die als „Empfängerprüfung“ (Verification of Payee, VoP) bekannte Verordnung betrifft fast alle Euro-Überweisungen innerhalb der EU. Bevor eine Zahlung freigegeben wird, müssen Banken nun den Namen des Konteninhabers mit der IBAN abgleichen. Stimmen die Angaben überein, wird die Überweisung wie gewohnt ausgeführt. Bei Abweichungen warnt die Bank den Kunden.
Kunden, die solche Warnungen ignorieren und die Überweisung dennoch durchführen, tragen die persönliche Verantwortung. Banken erstatten Verluste nur dann, wenn Kunden mit der gebotenen Sorgfalt gehandelt haben und keine Schuld trifft. Bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Falschüberweisung haften die Institute jedoch nicht.
Betrüger bringen Opfer oft dazu, Zahlungen auf ihre eigenen Konten umzuleiten. Die Maschen reichen von gefälschten E-Mails bis hin zu täuschenden Jobangeboten. Die deutsche Finanzaufsicht Bafin ruft Verbraucher dazu auf, bei der Weitergabe sensibler Kontodaten wachsam zu bleiben.
Nach dem neuen System übernehmen Banken nur dann die volle Haftung für verlorene Gelder, wenn Name und Kontodetails zwar übereinstimmen, das Geld den vorgesehenen Empfänger aber dennoch nicht erreicht.
Die Empfängerprüfung verlagert mehr Verantwortung auf die Kunden, die Zahlungsdaten sorgfältig kontrollieren müssen. Banken werden künftig nicht passende Überweisungen blockieren oder kennzeichnen, um das Betrugsrisiko zu verringern. Wer Warnungen jedoch übergeht, muss die finanziellen Folgen tragen, falls das Geld verschwindet.






