Düsseldorfer Lehrerin wegen jahrelangem Gehaltsbetrug zu 11.200 Euro Strafe verurteilt
Hans-Günther KlappDüsseldorfer Lehrerin wegen jahrelangem Gehaltsbetrug zu 11.200 Euro Strafe verurteilt
Eine Lehrerin in Düsseldorf wurde wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 11.200 Euro verurteilt, nachdem sie jahrelang unberechtigt Zuschläge für Schulleitungsaufgaben erhalten hatte. Die Zahlungen liefen noch lange weiter, nachdem sie ihre kommissarische Funktion als Schulleiterin aufgegeben hatte – insgesamt beliefen sich die Überzahlungen auf rund 31.300 Euro. Der Fall wirft Fragen zur Kontrolle im Landesbesoldungssystem auf.
Die Beamtin, die als Lehrerin tätig war, hätte die falschen Zahlungen gesetzlich melden müssen. Stattdessen behauptete sie, sie habe geglaubt, es handele sich um rückständige Gehaltsansprüche. Das Landesbesoldungsamt räumte ein, nicht erklären zu können, warum der Fehler so lange unbemerkt blieb.
Das Düsseldorfer Gericht sprach sie der Unterlassungsbetrugs schuldig. Es ordnete die Einziehung der gesamten überzahlten Summe an und verhängte die Strafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sodass weitere Berufungen möglich bleiben.
Die Rückzahlung der Gelder hat bereits begonnen: Die Lehrerin zahlt monatlich 500 Euro zurück. Daten dazu, wie lange ähnliche Fälle in anderen Bundesländern oder Kommunen üblicherweise zur Klärung benötigen, liegen nicht vor.
Laut Gerichtsentscheid muss die Lehrerin den vollen Betrag der unrechtmäßigen Zahlungen zurückerstatten. Zudem hat sie die Strafe zu begleichen – sofern das Urteil nicht in einer höheren Instanz aufgehoben wird. Der Fall zeigt Mängel bei der finanziellen Überwachung im Bildungssystem auf.






