Duisburg drosselt Dienstleistungen über die Weihnachtsfeiertage bis Januar
Hiltrud BolnbachDuisburg drosselt Dienstleistungen über die Weihnachtsfeiertage bis Januar
Duisburger Stadtverwaltung fährt Dienstleistungen über die Feiertage zurück
Die städtischen Dienstleistungen in Duisburg werden während der Jahresendfeiertage nur eingeschränkt verfügbar sein. Die meisten Verwaltungsstellen und öffentlichen Einrichtungen bleiben vom 24. Dezember bis zum 2. Januar geschlossen, wobei einige grundlegende Services weiterhin angeboten werden. Die Schließzeit soll Kosten sparen, den Energieverbrauch senken und Mitarbeitenden ermöglichen, Resturlaub abzubauen.
Die Stadtverwaltung Duisburg stellt ihren Betrieb vom 24. Dezember bis zum 2. Januar ein. Zwar wurden keine konkreten Schließzeiten für einzelne Ämter genannt, doch orientiert sich die Regelung an benachbarten Städten wie Essen, wo die Verwaltungsgebäude ebenfalls erst am 2. Januar wieder öffnen. Das Lagezentrum der Ordnungsbehörde bleibt vom 26. bis 30. Dezember für Notrufannahmen besetzt und kehrt am 2. Januar zum regulären Dienst zurück.
Sämtliche städtischen Schwimmbäder sind vom 24. Dezember bis zum 1. Januar geschlossen und öffnen erst wieder am 2. Januar. Die Außendienste für Freiflächenarbeiten setzen ihre Tätigkeit jedoch zwischen Weihnachten und Neujahr fort. Zudem steht am Standesamt Rheinhausen an den Tagen 29. und 30. Dezember sowie am 2. Januar ein Notdienst für Sterbefallmeldungen zur Verfügung.
Bei den kulturellen Einrichtungen gibt es unterschiedliche Öffnungszeiten: Das Schifffahrtsmuseum und das Kultur- und Stadthistorische Museum haben am 26. Dezember geöffnet, bleiben aber an Heiligabend, den Weihnachtsfeiertagen, Silvester und Neujahr geschlossen. Die Stadtbibliothek schließt lediglich an Weihnachten und Neujahr, während die Stadtteilbibliotheken durchgehend vom 24. Dezember bis zum 5. Januar geschlossen bleiben.
Auch im Bereich Betreuung und Bildung ruht der Betrieb: Städtische Kitas, Jugendzentren, Abenteuerspielplätze, die Volkshochschule, die Musik- und Kunstschule sowie die Straßensozialarbeit stellen in diesem Zeitraum ihren Dienst ein.
Die Feiertagsschließungen sollen nicht nur den Energieverbrauch und die durch Pendelverkehr verursachten Emissionen reduzieren, sondern tragen auch zur Erreichung der städtischen Klimaziele bei. Gleichzeitig entlastet die Maßnahme den Haushalt, da weniger Überstunden- und Urlaubsausgleichszahlungen anfallen und die Betriebskosten sinken.
Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf eingeschränkte Dienstleistungen bis zum 2. Januar einstellen. Während Notdienste wie Sterbefallmeldungen und Außenarbeiten aufrechterhalten werden, bleiben Bibliotheken, Schwimmbäder und Betreuungseinrichtungen geschlossen. Die Pause bringt nicht nur finanzielle und ökologische Vorteile mit sich, sondern gibt den Beschäftigten auch die Möglichkeit, über die Feiertage abzuschalten.
