Deutsche Telekom gewinnt Millionenprozess gegen Meta wegen Netznutzungsgebühren
Hans-Günther KlappUrteil: Meta muss Telekom 30 Millionen Euro zahlen - Deutsche Telekom gewinnt Millionenprozess gegen Meta wegen Netznutzungsgebühren
Ein deutsches Gericht hat Meta, die Muttergesellschaft von Facebook, verurteilt, an die Deutsche Telekom etwa 30 Millionen Euro für Netznutzungsgebühren zu zahlen. Das Urteil markiert einen bedeutenden Moment in der anhaltenden Debatte um eine "gerechte Kostenbeteiligung" zwischen europäischen Telekommunikationsanbietern und US-Technologiekonzernen.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob Metas Tochterunternehmen Edge Network Entschädigungen für Datenverkehr schuldet, der über die Infrastruktur der Deutschen Telekom transportiert wurde.
Der Rechtsstreit begann, als Meta 2021 die Zahlungen an die Deutsche Telekom einstellte. Das Unternehmen argumentierte, es gebe keinen verbindlichen Vertrag oder Zahlungsverpflichtung, da der Telekommunikationsriese bereits seine Pflichten gegenüber den eigenen Kunden erfülle. Die Deutsche Telekom bestand jedoch darauf, dass Edge Network für die erbrachten Leistungen zahlen müsse.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab am 10. Februar 2026 der Deutschen Telekom recht. Es bestätigte zwar ein Urteil der Vorinstanz, erweiterte jedoch den Abrechnungszeitraum und erhöhte so die Gesamtsumme. Die Richter urteilten, dass Netzbetreiber ein grundsätzliches Recht auf Vergütung für den Transport von Datenverkehr hätten – ein richtungsweisender Präzedenzfall.
Während des Verfahrens warfen sich beide Seiten vor, ihre Marktmacht zu missbrauchen. Das Gericht wies zwar die behauptete Monopolstellung der Deutschen Telekom zurück, bestätigte aber, dass Edge Network den Datenverkehr auch über Wettbewerber hätte leiten können, statt sich auf das Netz der Telekom zu verlassen.
Der Fall ist Teil eines größeren Konflikts um die "gerechte Kostenbeteiligung". Europäische Telekommunikationsanbieter fordern, dass US-Technologiegiganten sich an den Infrastrukturkosten beteiligen sollen. Unternehmen wie Meta hingegen argumentieren, ihre Dienste steigerten die Nachfrage nach Internetverträgen und kämen so indirekt den Anbietern zugute.
Das Urteil verpflichtet Meta, 30 Millionen Euro für die bisherige Netznutzung zu zahlen. Zudem stellt es klar, dass Telekommunikationsanbieter rechtlich Anspruch auf Vergütung für Datenverkehrsdienste haben. Die Entscheidung könnte künftige Streitigkeiten zwischen europäischen Providern und US-Technologieunternehmen beeinflussen, auch wenn bisher keine unmittelbaren Auswirkungen auf ähnliche Fälle gemeldet wurden.
