01 January 2026, 05:03

Chefarzt klagt gegen Abtreibungsverbot im katholischen Krankenhaus Lippstadt

Ein Mann in einem weißen Kleid hält ein Baby, steht neben einer Frau in einem violetten Kleid, die das Baby ansieht, einem Mann in einem Anzug, der lacht, und einer Frau in einem pinken Hemd, die ein anderes Baby hält, mit zwei lachenden Frauen rechts und einer Wand, einem Fenster, einer Anschlagtafel und einem Schild im Hintergrund.

Chefärztin vs. Klinik: Anhaltender Streit um Abtreibungsverbot - Chefarzt klagt gegen Abtreibungsverbot im katholischen Krankenhaus Lippstadt

Ein Rechtsstreit um das Recht auf Abtreibung in einem deutschen Krankenhaus landet vor einem höheren Gericht. Joachim Volz, Chefarzt und Gynäkologe, legt Berufung gegen ein Urteil ein, das ein Abtreibungsverbot im Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus bestätigt. Der Konflikt begann, nachdem das Krankenhaus im vergangenen Jahr unter katholische Trägerschaft übergegangen war.

Ausgelöst wurde die Auseinandersetzung im Februar 2025, als die neue, katholische Krankenhausleitung strenge Abtreibungsbeschränkungen erließ. Volz wurde untersagt, den Eingriff sowohl im Krankenhaus als auch in seiner Privatpraxis durchzuführen – mit Ausnahme seltener, gesetzlich klar definierter Fälle. Die Krankenhausverantwortlichen berufen sich auf ihr Weisungsrecht und beharren auf der Durchsetzung dieser Regeln.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Volz zog vor das Arbeitsgericht, unterlag jedoch in erster Instanz. Mittlerweile hat er Berufung eingelegt; die nächste Verhandlung findet am 5. Februar vor dem Landesarbeitsgericht Hamm statt. Sollte der Fall dort nicht geklärt werden, geht er vor das Oberverwaltungsgericht Münster.

Die öffentliche Unterstützung für Volz wächst: Eine Petition mit dem Titel „Ich bin Arzt – Meine Hilfe ist keine Sünde!“ hat bereits über 292.000 Unterschriften gesammelt. Zudem demonstrierten rund 2.000 Menschen in Lippstadt gegen die Beschränkungen. Volz argumentiert, das Verbot untergrabe die ärztliche Entscheidungsfreiheit, Patientenrechte und geltendes deutsches Recht.

Das Berufungsverfahren wird entscheiden, ob die Abtreibungspolitik des Krankenhauses Bestand hat. Das Urteil könnte richtungsweisend für ähnliche Fälle in ganz Deutschland sein – und beeinflussen, wie konfessionell gebundene Einrichtungen medizinische Ethik mit organisatorischen Vorgaben in Einklang bringen.