Bundespolizei entdeckt verbotenen Elektroschocker im Gepäck eines Marokkaners
Hans-Günther KlappBundespolizei entdeckt verbotenen Elektroschocker im Gepäck eines Marokkaners
Bundespolizisten am Flughafen Köln/Bonn entdeckten am 11. Juli 2025 in einem Gepäckstück eines Passagiers einen verbotenen Elektroschocker. Die Waffe wurde im aufgegebenen Gepäck eines 42-jährigen Marokkaners gefunden, der sich auf den Weg zu einem Flug nach Agadir, Marokko, befand.
Der Elektroschocker verfügte nicht über das vorgeschriebene Prüfzeichen des Bundeskriminalamts (BKA). Nach dem deutschen Waffengesetz gelten solche Geräte als verbotene Waffen.
Der Mann gab an, den Elektroschocker an einen Freund liefern zu wollen, der auf einer Viehfarm arbeitet. Die Polizei beschlagnahmte die Waffe und leitete ein Strafverfahren gegen ihn nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes ein. Nach Abschluss der Überprüfungen durften die Beamten ihn seine Reise mit dem geplanten Flug fortsetzen.
Der Elektroschocker wurde sichergestellt, und rechtliche Schritte wurden eingeleitet. Der Passagier durfte nach Abschluss der Ermittlungen wie vorgesehen fliegen. Der Fall unterstreicht die strengen Vorschriften für nicht zugelassene Waffen in Deutschland.
