Bielefelder Paar entgeht nur knapp dem Betrug bei britischer Reiseerlaubnis
Dimitri EigenwilligBielefelder Paar entgeht nur knapp dem Betrug bei britischer Reiseerlaubnis
Paar aus Bielefeld entgeht knapp Betrug mit gefälschter Website bei Antrag auf britische Reiseerlaubnis
Ein Ehepaar aus Bielefeld ist nur knapp einem finanziellen Verlust durch eine betrügerische Website entgangen, als es einen Antrag auf eine britische Reiseerlaubnis stellte. Die beiden hatten online nach einer Electronic Travel Authorisation (ETA) gesucht, die seit Anfang letzten Jahres für die Einreise nach Großbritannien verpflichtend ist. Der Vorfall veranlasste sie, am 13. März 2026 Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Zunächst gaben sie ihre persönlichen Daten sowie Kreditkarteninformationen auf der Seite ein, die sie über eine Suchmaschine gefunden hatten – ohne zu ahnen, dass es sich nicht um das offizielle Portal handelte. Beim Bezahlvorgang stieg die Gesamtgebühr plötzlich auf etwa 240 Euro an, obwohl die tatsächliche ETA-Gebühr nur 18,50 Euro pro Person beträgt.
Misstrauisch wegen der überhöhten Summe verweigerten sie die Zahlungsfreigabe. Ihre Bank sperrte daraufhin die Karte, um Betrug zu verhindern. Die Behörden bestätigten später, dass ETA-Anträge ausschließlich über die offiziellen Kanäle der britischen Regierung unter https://www.gov.uk/eta gestellt werden müssen.
Die Verbraucherzentrale Deutschland warnte daraufhin Reisende, Websites besonders sorgfältig zu prüfen. In den offiziellen Hinweisen werden Warnsignale genannt, etwa unerwartete Gebühren oder inoffizielle Zahlungsseiten.
Durch ihr schnelles Handeln konnte das Paar den Betrug noch vor einer Abbuchung stoppen. Die Polizei registrierte den Fall als ersten gemeldeten Vorfall dieser Art in Deutschland für das Jahr 2026. Reisende werden nun dringend aufgefordert, für ETA-Anträge ausschließlich die offizielle Website der britischen Regierung zu nutzen.






