Baum- und Strauchschnitt ab März bundesweit verboten – was jetzt gilt
Hans-Günther KlappBaum- und Strauchschnitt ab März bundesweit verboten – was jetzt gilt
Bundesweites Verbot zum Baum- und Strauchschnitt tritt bald in Kraft
Ab dem 1. März bis zum 30. September gilt in den meisten Fällen ein gesetzliches Verbot, Bäume und Sträucher zu schneiden oder zu entfernen. Die Regelung soll brütende Vögel, Insekten und andere Wildtiere während ihrer empfindlichsten Monate schützen.
Die gesetzliche Schutzfrist beginnt jährlich am 1. März und dauert bis Ende September. In dieser Zeit ist das Fällen, Auf-den-Stock-Setzen oder Entfernen von Bäumen, Hecken und Sträuchern untersagt. Die Vorschrift gilt sowohl für private Gärten als auch für öffentliche Flächen.
Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet und können mit Bußgeldern belegt werden. Ausnahmen sind selten, können aber für dringende öffentliche Bauvorhaben oder Sicherheitsmaßnahmen genehmigt werden – allerdings muss die Erlaubnis im Voraus eingeholt werden.
Unsichere Bürger können sich für eine Beratung an die Untere Naturschutzbehörde des Umweltamtes wenden. Das Team ist unter [email protected] erreichbar. Selbst außerhalb der geschützten Zeit kann es bei größeren Rückschnittarbeiten oder dem Fällen alter Bäume erforderlich sein, vorab eine artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen.
Bis zum 28. Februar bleibt leichter Rückschnitt noch erlaubt. Die Behörde rät jedoch, vor Beginn der Arbeiten die genauen Vorgaben zu prüfen.
Das Verbot stellt sicher, dass Wildtiere während der entscheidenden Brut- und Nistzeiten ungestört bleiben. Wer Arbeiten an Bäumen oder Sträuchern plant, muss sich über die Einhaltung der Vorschriften informieren – andernfalls drohen Strafen. Die Behörden fordern die Bürger auf, sich vorab beraten zu lassen, bevor sie tätig werden.






