Arbeitgeber dürfen WhatsApp am Arbeitsplatz ohne Betriebsrat verbieten
Dimitri EigenwilligArbeitgeber dürfen WhatsApp am Arbeitsplatz ohne Betriebsrat verbieten
Arbeitgeber in Deutschland dürfen Messenger-Dienste wie WhatsApp künftig ohne Zustimmung der Betriebsräte am Arbeitsplatz sperren. Ein aktuelles Gerichtsurteil hat die Grenzen der Mitbestimmung in solchen Fällen präzisiert. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster bezieht sich dabei auf Verhaltensregeln im Betrieb und nicht auf übergeordnete IT-Richtlinien.
Das Oberverwaltungsgericht Münster urteilte, dass das Verbot von Apps wie WhatsApp unter die allgemeinen Betriebsregeln fällt. Da es sich um Vorgaben zum Verhalten der Beschäftigten handelt, haben Betriebsräte hier kein Mitbestimmungsrecht. Keine Bundesbehörde hat diese Auslegung angefochten, sodass Arbeitgeber solche Verbote eigenständig durchsetzen können.
Das Urteil unterscheidet zwischen der Einschränkung von Apps und der Einführung neuer IT-Systeme. Während das Sperren von Messengerdiensten keine Beteiligung des Betriebsrats erfordert, könnte dies bei der Implementierung umfassender IT-Tools anders aussehen. Denn neue Systeme könnten die Überwachung von Mitarbeitenden ermöglichen – und damit die verpflichtende Konsultation der Arbeitnehmervertretung auslösen.
Die Entscheidung stärkt die Handlungsfreiheit von Arbeitgebern bei der Kontrolle von Messengerdiensten im Büro. Betriebsräte werden nur dann einbezogen, wenn die Maßnahmen die IT-Infrastruktur oder Überwachungsfunktionen betreffen. Das Urteil setzt damit einen Präzedenzfall für die Regelung digitaler Arbeitsplatzrichtlinien in Deutschland.
