Anwalt gewinnt Prozess für Verena Kerth gegen heimliche Videoaufnahmen
Veronique HänelAnwalt gewinnt Prozess für Verena Kerth gegen heimliche Videoaufnahmen
Anwalt Constantin Martinsdorf gewinnt Prozess für Moderatorin Verena Kerth vor dem Landgericht Köln
Der Rechtsanwalt Constantin Martinsdorf hat die Fernseh- und Radiomoderatorin Verena Kerth erfolgreich in einem Verfahren zum Schutz der Persönlichkeitsrechte vor dem Landgericht Köln vertreten. Streitgegenstand waren heimlich aufgenommene Videoaufnahmen von Kerth, die ohne ihre Zustimmung in einer Dokumentation veröffentlicht worden waren. Martinsdorf, der auf Urheber- und Medienrecht spezialisiert ist, übernimmt vor allem Eilfälle, in denen es auf Schnelligkeit und Präzision ankommt.
Im konkreten Fall verletzte das Material Kerths Persönlichkeitsrechte, insbesondere ihr Recht auf Privatsphäre und die Kontrolle über die Verwendung ihres Bildes. Martinsdorf handelte umgehend und beantragte eine einstweilige Verfügung, um die unrechtmäßige Veröffentlichung zu stoppen. Das Gericht gab Kerth recht und erließ die Verfügung.
Martinsdorf ist bei der Kanzlei Bietmann in Bergisch Gladbach-Bensberg tätig, wo sein Team sich auf Medien-, Arbeits- und Steuerrecht konzentriert. Er rät Betroffenen ähnlicher Rechtsverstöße, besonnen zu bleiben, aber zügig zu handeln. Gerichte verlangen in solchen Fällen belastbare Beweise und prüfen auch das eigene Verhalten der geschädigten Person, bevor sie entscheiden.
Im Medienrecht kommt es auf den richtigen Zeitpunkt an – doch übereilte Schritte können nach hinten losgehen. Martinsdorf betont, wie wichtig eine sorgfältige Vorbereitung ist, selbst unter Zeitdruck. Persönlichkeitsrechte schützen grundlegende Freiheiten wie den guten Ruf und die Datenhoheit und sind daher oft der Dreh- und Angelpunkt solcher Rechtsstreitigkeiten.
Der erfolgreiche Erlass der einstweiligen Verfügung setzt ein Zeichen für den Umgang mit Datenschutzverletzungen in medienrechtlichen Auseinandersetzungen. Der Fall Kerth zeigt, wie entscheidend schnelles juristisches Handeln ist, wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Martinsdorfs Vorgehen verbindet Dringlichkeit mit akribischer Beweissicherung – eine Strategie, die sich in der Praxis bewährt.






