26 March 2026, 20:32

109 Dezibel! Polizei beschlagnahmt extrem lauten Sportwagen in Witten

Reihe von Parkuhren entlang einer Straße mit einem Gebäude mit Glasfenstern und einem Rollladen mit Text sowie einem nahen Müllcontainer.

109 Dezibel! Polizei beschlagnahmt extrem lauten Sportwagen in Witten

Lauter Sportwagen in Witten beschlagnahmt – Motorlärm weit über dem Grenzwert

In Witten haben Beamte einen auffällig lauten Sportwagen sichergestellt, nachdem Messungen ergaben, dass der Motorlärm die gesetzlichen Vorgaben deutlich überschritt. Das Fahrzeug, das zudem falsch in der Holbeinstraße geparkt war, steht außerdem im Verdacht, durch manipulierte Software eine höhere Leistung zu erzielen. Gegen den Halter wurden wegen mehrerer Verstöße Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Auslöser für den Einsatz war ein illegales Parken in einer absoluten Halteverbotszone. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Wagen einen Lärmpegel von 109 Dezibel erreichte – weit über dem für diese Fahrzeugklasse geltenden Grenzwert von 82 dB. Der Besitzer behauptete, die hohe Lautstärke sei auf die werksseitige Biturbo-Ausstattung zurückzuführen. Die Ermittler gehen jedoch davon aus, dass die Motorsteuerung durch nicht zugelassene Software verändert wurde.

In Deutschland gelten strenge Lärmvorschriften, die auf der EU-Richtlinie 70/157/EWG basieren. Bei Überschreitung der zulässigen Emissionen drohen Bußgelder oder die Stilllegung des Fahrzeugs. Kontrollen mit geeichten Messgeräten können direkt vor Ort zu Sanktionen führen, falls die Werte nicht eingehalten werden. In diesem Fall wurde die Betriebserlaubnis des Wagens für ungültig erklärt, was weitere behördliche Schritte nach sich zieht.

Dem Halter drohen nun Strafen wegen des Lärmverstoßes sowie des falschen Parkens. Das Fahrzeug bleibt vorerst beschlagnahmt, während die Behörden die mutmaßlichen Software-Manipulationen prüfen.

Der Fall unterstreicht die konsequente Durchsetzung von Lärm- und Abgasvorschriften in Deutschland. Illegale Änderungen an Auspuffanlagen oder Motorsteuerungen können zu hohen Bußgeldern, der Beschlagnahmung des Fahrzeugs und dem Entzug der Zulassung führen. Die Polizei bestätigte, dass das Verfahren nun über die zuständigen Verwaltungsstellen weiterverfolgt wird.

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